Auto gegenüber von der Hofeinfarht angefahren

Hallo,

mein Auto wurde gestern Abend von einem anderen Verkehrsteilnehmer angefahren.
Ich war zur Arbeit und hatte mein Auto in einer Nebenstraße in Fahrtrichtug abgestellt wo das Parken ausdrücklich durch ein Schild erlaubt ist ( Das blaue Schild wo das Auto halb aufm Bordstein steht). Gegenüber, auf der anderen Straßenseite war eine Hofeinfahrt, die ich an dem Morgen aber irgendwie nicht gesehen habe, sonst hätte ich da wohl nicht geparkt. Als ich dann Feierabend hatte, habe ich das Malör gesehen. Auf der Fahrerseite war eine riesen Beule. Zum Glück hatte der Verursacher die Polizei gerufen, sodass ich einen Zetel am Auto hatte. Nun konnte mir die Polizei keine Auskunft geben und hat mich auf nächste Woche verwiesen.
Nun möchte ich euch bitten mir mein Gewissen zu beruhigen (oder auch nicht) und mich über die Rechtslage aufklären ob ich daran eine Teilschuld haben kann. Wie gesagt, ich durfte da Parken und neben meinem Auto konnte auch noch ohne Probleme ein LKW vorbei fahren. Ich kann mir auch nur vorstellen dass es von der Person verursacht wurde, die aus der Hofeinfahrt gefahren ist. Leider habe ich da keine Anhaltspunkte außer dem Schadensbild, welches eine Große Beule seitlich am Kotflügel ist. Deswegen wollte ich Fragen wie es da rechtlich aussieht, Wenn es wirklich nur beim ausparken passiert ist. Ich denke wenn ich da falsch gestanden hätte, hätte ich auch einen Strafzettel bekommen und nicht nur einen Visitenkarte vom Polizisten, dass ich mich bei der Polizei melden soll.

Ich kann einfach nicht eine Woche warten. Würde mich über eure Einschätzung der Rechtslage freuen.

Hallo,

mein Auto wurde gestern Abend von einem anderen
Verkehrsteilnehmer angefahren.
Ich hatte mein Auto in einer Nebenstraße in
Fahrtrichtung abgestellt wo das Parken ausdrücklich durch ein
Schild erlaubt ist (das blaue Schild wo das Auto halb auf’m
Bordstein steht). Gegenüber, auf der anderen Straßenseite war
eine Hofeinfahrt. Als ich dann Feierabend hatte, habe ich das Malör gesehen. Auf der
Fahrerseite war eine riesen Beule. Zum Glück hatte der
Verursacher die Polizei gerufen, sodass ich einen Zettel am
Auto hatte.
Nun möchte ich euch bitten mir mein Gewissen zu beruhigen
(oder auch nicht) und mich über die Rechtslage aufklären ob
ich daran eine Teilschuld haben kann?

Hallo auch,

du brauchst keine Angst zu haben. Grundsätzlich trägt immer derjenige, der irgendwo anfährt die volle Schuld. Wenn du ordnungsgemäß gestanden hast, brauchst du nichts zu befürchten. Eine Teilschuld wird in der Regel nur bei ordnungswidrigem Parken gegeben (z. B. im Haltverbot, im 5m Kreuzungsbereich etc.). Grundsätzlich könnte eine Teilschuld gegeben werden, wenn die Straße sehr eng ist, denn bei engen Straßen ist das Parken gemäß StVO auch gegenüber von Grundstücksein-/ausfahrten verboten. Wenn dies der Fall gewesen wäre, dann hättest du wahrscheinlich tatsächlich von der Polizei eine Verwarnung deswegen bekommen. Da dies offenbar nicht der Fall gewesen ist, sehe ich hier keinen Anlass zur Beunruhigung.

MfG