Hallo an alle Leser,
nehmen wir mal an ein B fährt in eine andere Stadt um sich ein Auto zu kaufen (von Privat).
Am nächsten Tag treffen sich A und B wieder und B ist sichtlich bedrückt, denn er ist mit dem gekauften Auto in seine Lieblingswerkstatt zur Kontrolle und oort schießt während das Auto läuft plötzlich das Wasser aus dem Kühler und bei genauerem hinsehen fällt dem Meister auf das gar kein Kühlerventilator verbaut ist, er fehlt schlichtweg.
Außerdem kam man erkennen das einige Scheiben gewechselt wurden, was auf einen Unfall hindeuten könnte.
Der Verkäufer behauptete weiterhin das Fahrzeug hätte kaum Rost, dies stellte sich ebenfalls als falsch dar, weil man sehen kann das nur drüber lackiert wurde.
B hat von Autos einfach überhaupt keine Ahnung.
A ist selbst als Laie klar gewesen wenig Rost bei Bj. 91 ist eher unwahrscheinlich.
Kann B den Verkäufer zur Rückabwicklung zwingen, am Telefon ließ er sich auf kein Gespräch ein und meint es gebe keinen Klärungsbedarf?
Ist eine arglistige Täuschung erkennbar?
Das mit dem fehlenden Lüfter muss der Verkäufer doch gewusst haben…
Das Auto ist noch auf den Verkäufer angemeldet, muss B das Auto ummelden, obwohl er den Kaufvertrag anfechten möchte? Der Kauf liegt erst einen Tag zurück.
So dann freue mich schon auf eure Antworten
und bedanke mich im Voraus.
Gruß der Alex