Hallo, Person X hat sich ein Gebrauchtes Fahrzeug gekauft von einer Privat Person, Person X bekam Fahrzeugschein und Brief aber keine Schlüssel und es wurde auch kein Kaufvertrag gemacht, am nächsten Tag möchte Person X die Fahrzeug Papiere zurück geben und Ihre volle Bezahlte summe zurück bekommen, geht das überhaupt? würde mich sehr freuen wenn ich Positive Antworten bekommen könnte.
Guten Tag.
Person X hat sich ein Gebrauchtes Fahrzeug gekauft von
einer Privat Person, Person X bekam Fahrzeugschein und Brief
aber keine Schlüssel und es wurde auch kein Kaufvertrag
gemacht
Person X irrt sich. Mit der Übergabe der Papiere ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Dass das Fahrzeug (die Schlüssel) noch nicht im Besitz von X sind, spielt nur für die Erfüllung des Vertrages eine Rolle, nicht für dessen Wirksamkeit.
Willenserklärung von X => „Auto haben“!
Willenserklärung von Y => „Da Papiere, kriegstu Auto, wenn Geld.“
am nächsten Tag möchte Person X die Fahrzeug Papiere
zurück geben und Ihre volle Bezahlte summe zurück bekommen,
geht das überhaupt?
Gehen tut alles, nur der Frosch hüpft. Bloß muss hier wieder die Einwilligung beider Vertragspartner gegeben sein - neues Rechtsgeschäft (Rückgängigmachung).
würde mich sehr freuen wenn ich Positive Antworten bekommen könnte.
Na, denn schicke ich dir mal was Positives:
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GEK
Nicht richtig
Hallo,
Person X irrt sich. Mit der Übergabe der Papiere ist ein
Kaufvertrag zustande gekommen.
Nö. Ein Kaufvertrag kommt durch Willenserklärungen zustande.
Gruß
S.J.
Person X irrt sich. Mit der Übergabe der Papiere ist ein
Kaufvertrag zustande gekommen.Nö. Ein Kaufvertrag kommt durch Willenserklärungen zustande.
Und wie sich diese artikulierten, wurde doch schon skizziert:
Willenserklärung von X => „Auto haben“!
Willenserklärung von Y => „Da Papiere, kriegstu Auto, wenn Geld.“
Falsch daran ist die Annahme, es sei noch kein Geld geflossen, denn:
am nächsten Tag möchte Person X die Fahrzeug Papiere zurück geben
und Ihre volle Bezahlte summe zurück bekommen, geht das überhaupt?
Ich möchte mal vermuten, Fahrzeugpapiere wurden gegen Bares und zwecks Fahrzeugummeldung übergeben und Fahrzeug samt Schlüssel sollten bei nachgewiesener Ummeldung folgen.
Für mich als NASALEM sieht das nach astreiner, beidseitiger Willenserklärung aus. Aber vielleicht geht noch was. Irgendwas geht ja immer.
Bones
Hallo,
Für mich als NASALEM sieht das nach astreiner, beidseitiger
Willenserklärung aus. Aber vielleicht geht noch was. Irgendwas
geht ja immer.
deine Aussage „Mit der Übergabe der Papiere ist ein Kaufvertrag zustande gekommen“ ist schlichtweg falsch. Mit der Willenserklärung ist der Kaufvertrag geschlossen worden, mit der Übergabe der Papiere wurde dieser ggf. erfüllt.
Zum Nachlesen des in D herrschenden Abstraktionsprinzipes: http://de.wikipedia.org/wiki/Abstraktionsprinzip
Demnächst vielleicht nicht ganz soweit rauslehnen…
Gruß
S.J.
Mit dem Abstraktionsprinzip hat das nichts zu tun; es geht hier um das Trennungsprinzip.
Allerdings habt ihr beide nicht ganz Unrecht. In einem Urteil könnte durchaus stehen, dass spätestens mit der Übergabe der Schlüssel der Kaufvertrag zustande gekommen sei. Da könnte man sich alles, was davor war, sparen. Trennungsprinzip bedeutet nicht, dass Kausal- und Erfüllungsgeschäft nicht in einer Handlung zusammenfallen können.
Levay
Hallo,
ich habe keine Ahnung von nichts, aber kann der Käufer (ggf. mit dem Brief/Schein - bzw. Zulassungsdingens, wie sich das jetzt nennt -, nachdem er das Auto umgemeldet hat) nicht zu einem Fachhändler gehen und einen Nachschlüssel machen lassen bzw. die Schlösser tauschen lassen?
Ich meine gelernt zu haben, daß der Brief als Eigentumsnachweis völlig genügt. Was sollte den Händler also abhalten den Schlüssel auszuhändigen?
Oder wo seht ihr ein Problem, was den Schlüssel angeht?
Cu Rene
_[Rückblende]
Willenserklärung von X => „Auto haben“!
Willenserklärung von Y => „Da Papiere, kriegstu Auto, wenn Geld.“Nö. Ein Kaufvertrag kommt durch Willenserklärungen zustande._
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Demnächst vielleicht nicht ganz soweit rauslehnen…
Ein herzliches Grüß Jobs!
Ich lehnte mich nirgendwo raus, sondern hatte den Eindruck, Du seiest schwer von Begriff. Daher wollte ich helfen und versuchte zuerst, Dir die Sichtweise des Herrn Kaiser näher zu bringen, der meinte, dass die Übergabe bzw. Annahme von Fahrzeugpapieren durchaus eine Willenserklärung darstellt. Insbesondere, wenn es im Ursprungsartikel heißt
Hallo, Person X hat sich ein Gebrauchtes Fahrzeug gekauft
von einer Privat Person
was möglicherweise darauf hindeutet, dass sich die am Geschäft Beteiligten handelseinig waren.
Desweiteren klärte ich den von Kollege GEK missverstandenen Punkt mit der schon erfolgten Kaufpreiszahlung auf und mutmaßte dann, was wohl der Hintergrund dieses Sachverhalts ist, bei dem einer ein Automobil bezahlt und dafür die KFZ-Papiere erhält, während der Geldempfänger weiterhin im Fahrzeugbesitz bleibt.
Und ja, mir fallen nur ganz wenige Gründe dafür ein, warum sich diese beiden Gesellen vorher nicht darüber einig gewesen sein sollen, dass der eine ein Auto verkaufen und der andere eben dieses Auto kaufen will.
Ich weiß, dass die unbedarften Einwürfe juristischer Laien nach Wie-würden-Sie-entscheiden?"-Manier
Achtung Wiki! - http://de.wikipedia.org/wiki/Wie_w%C3%BCrden_Sie_ent… - Achtung Wiki!
in den Rechtsbrettern ungelitten sind. Aber das ist ja auch das Unterhaltsame an der Juristerei:
Da kommt einer mit dem Lexikon oder dem Gesetzbuch daher in ganz sicher der allerbesten Absicht, den anderen genau so schlau zu machen wie er selber ist - und dann fährt ersterem plötzlich ein noch Schlauerer in die Parade, und die Kette setzt sich fort und am Ende spricht ein dummer Dorfrichter zu Person X: „Junge, das Abstraktionsprinzip hilft dir jetzt auch nichts mehr, du hast die Karre nach Pferdehändlerart gekauft und kannst nicht plötzlich deine Kohle zurückfordern. Im Namen des Volkes, Ende Gelände!“
Tschuldigung für den langen Text. Völlig unpositiv, ich ärger mich schon selbst.
Gruß
Bones
immer noch NASAL