Auto gekauft mit neuem TÜV - TÜV aber ungültig

Hallo zusammen,

habe (über „Verkäufer - Export“-Verkauf) privat einen gebrauchten PKW erstanden. Mit dem Verkäufer habe ich vereinbart, dass er, bevor ich den Wagen abhole, ihn für mich anmeldet & neuen TÜV verpasst. Auto abgeholt - erstmal alles top.

Jetzt nach einer Woche habe ich festgestellt, dass es beim Linkslenken vorne knarzt. Bin zu einer Werkstatt gefahren. Dort wurde mir gesagt, dass das Auto in diesem Zustand keinen TÜV hätte bekommen dürfen, da der Querlenker & die Aufhängung ausgeschlagen sind. Zudem wurde der Kat „ausgeräumt“ (angeblich in Absprache mit mir & NACH der TÜV-Untersuchung, weil ich wollte, dass das Klappern im Auspuff beseitigt wird).

Habe daraufhin sofort Verkäufer angerufen - der weiß natürlich von nichts & schiebt dem TÜV die Schuld in die Schuhe. Reparieren will er natürlich nichts.
Und mit dem Kat sei schließlich abgesprochen gewesen, allerdings hatte er mir gesagt, dass dies „nicht TÜV-relevant“ sei, wenn man den Kat ausräumt. Zugegeben - ich hatte in meinem Unwissen tatsächlich OK dazu gesagt, da er mir ja versichert hatte, dass ein ausgeräumter Kat für den TÜV kein Problem ist.

Aber da bleibt das Problem mit dem Querlenker - hat ja schon VOR der TÜV-Untersuchung bestanden…

Wer hat Schuld bzw. wo kann ich die geltent machen? In diesem Zustand darf ich das Auto eigentlich gar nicht fahren.

Bitte dringend um Antworten.

Hallo,
erstmal antworte ich mit meiner persönlichen Meinung, die nicht relevant für Regressansprüche ist:
Ich denke, dass der TÜV bei der Plakettenvergabe auch gleichzeitig dem Verkäufer einen Prüfbericht ausgehändigt hat, der immer beim Führen des Fahtzeugs dabei sein sollte. Also muss der Verkäufer Ihnen diesen Prüfbericht auch aushändigen. Wenn darauf steht, dass nur geringe Mängel festgestellt wurden und die Plakette erteilt wurde, ist Ihr Verkäufer nicht Schuld. Wenn Ihr Verkäufer allerdings einen solchen Bericht nicht vorweisen und aushändigen kann, ist es schonmal ein Hinweis darauf, dass die Plakette nicht „ordnungsgemäß“ vergeben wurde…
Nun der rechtliche Teil:
Da dies offensichtlich ein Privatverkauf war und im Vertrag vermutlich „gekauft wie gesehen“ und „keine weiteren Mängel bekannt“ steht, ist die rechtliche Handhabe gegen den Verkäufer leider gleich null. Der Verkäufer hat seinen Teil des Vertrages erfüllt, indem er den Wagen mit einer TÜV-Plakette versehen ließ (wie er auch immer daran gekommen ist).
Sie können natürlich eine Betrugsanzeige stellen, jedoch sind Sie in der Beweispflicht der arglistigen Täuschung (beispielsweise mit einem Gutachten), welches besagt, dass der Verkäufer von diesen Mängeln wusste und sie bewusst verschwiegen hat. Das wird nicht einfach, bzw. ist fast aussichtslos, da es sich um Verschleißteile handelt.
Es tut mir aufrichtig leid, Ihnen keine positivere Antwort liefern zu können und hoffe inständig, Sie haben nicht zu viel in diesen Wagen investiert.

Hallo,

du kannst ja beim TÜV nachfragen,ob die Untersuchung tatsächlich dort stattgefunden hat. Wenn nicht, sollte die Sache ja dann einfach zu klären sein.
Habe schon einmal gehört, das TÜV Plaketten einfach gekauft werden, ohne die Untersuchung gemacht zu haben und im ersten Moment,habe ich das Gefühl, da läuft was nicht richtig.

Hoffe das Statement kann Anregungen geben

Beste Grüße
yawarum

Hallo zusammen,

habe (über „Verkäufer - Export“-Verkauf) privat einen
gebrauchten PKW erstanden. Mit dem Verkäufer habe ich
vereinbart, dass er, bevor ich den Wagen abhole, ihn

für mich

anmeldet & neuen TÜV verpasst. Auto abgeholt - erstmal

alles

top.

Jetzt nach einer Woche habe ich festgestellt, dass es

beim

Linkslenken vorne knarzt. Bin zu einer Werkstatt

gefahren.

Dort wurde mir gesagt, dass das Auto in diesem Zustand

keinen

TÜV hätte bekommen dürfen, da der Querlenker & die

Aufhängung

ausgeschlagen sind. Zudem wurde der Kat „ausgeräumt“
(angeblich in Absprache mit mir & NACH der TÜV-

Untersuchung,

weil ich wollte, dass das Klappern im Auspuff

beseitigt wird).

Habe daraufhin sofort Verkäufer angerufen - der weiß

natürlich

von nichts & schiebt dem TÜV die Schuld in die Schuhe.
Reparieren will er natürlich nichts.
Und mit dem Kat sei schließlich abgesprochen gewesen,
allerdings hatte er mir gesagt, dass dies "nicht TÜV-

relevant"

sei, wenn man den Kat ausräumt. Zugegeben - ich hatte

in

meinem Unwissen tatsächlich OK dazu gesagt, da er mir

ja

versichert hatte, dass ein ausgeräumter Kat für den

TÜV kein

Problem ist.

Aber da bleibt das Problem mit dem Querlenker - hat ja

schon

VOR der TÜV-Untersuchung bestanden…

Wer hat Schuld bzw. wo kann ich die geltent machen? In

diesem

Zustand darf ich das Auto eigentlich gar nicht fahren.

Bitte dringend um Antworten.

Wenn Du nichts Schriftliches von dem Verkäufer
hast,bleibst du auf den Kosten hängen. Von einem
ausgeräumten Kat habe ich noch nie gehört, der ist
einfach nur kaputt. Du wurde einfach übers Ohr gehauen,
mit einem kaputten Auto.Bedauerlich :frowning:

Gibt es einen Kaufvertrag?