Hallo zusammen,
habe (über „Verkäufer - Export“-Verkauf) privat einen gebrauchten PKW erstanden. Mit dem Verkäufer habe ich vereinbart, dass er, bevor ich den Wagen abhole, ihn für mich anmeldet & neuen TÜV verpasst. Auto abgeholt - erstmal alles top.
Jetzt nach einer Woche habe ich festgestellt, dass es beim Linkslenken vorne knarzt. Bin zu einer Werkstatt gefahren. Dort wurde mir gesagt, dass das Auto in diesem Zustand keinen TÜV hätte bekommen dürfen, da der Querlenker & die Aufhängung ausgeschlagen sind. Zudem wurde der Kat „ausgeräumt“ (angeblich in Absprache mit mir & NACH der TÜV-Untersuchung, weil ich wollte, dass das Klappern im Auspuff beseitigt wird).
Habe daraufhin sofort Verkäufer angerufen - der weiß natürlich von nichts & schiebt dem TÜV die Schuld in die Schuhe. Reparieren will er natürlich nichts.
Und mit dem Kat sei schließlich abgesprochen gewesen, allerdings hatte er mir gesagt, dass dies „nicht TÜV-relevant“ sei, wenn man den Kat ausräumt. Zugegeben - ich hatte in meinem Unwissen tatsächlich OK dazu gesagt, da er mir ja versichert hatte, dass ein ausgeräumter Kat für den TÜV kein Problem ist.
Aber da bleibt das Problem mit dem Querlenker - hat ja schon VOR der TÜV-Untersuchung bestanden…
Wer hat Schuld bzw. wo kann ich die geltent machen? In diesem Zustand darf ich das Auto eigentlich gar nicht fahren.
Bitte dringend um Antworten. Vielen Dank im Voraus.