Hallo,
mal angenommen Person A verkauft ein Auto mit Xenon Birnen die nicht eingetragen wurde.
Im Kaufvertrag steht drin, Xenon sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung.
Person B kauft dieses Fahrzeug und verlangt anschließend Nachbesserung
Hallo,
mal angenommen Person A verkauft ein Auto mit Xenon Birnen die nicht eingetragen wurde.
Im Kaufvertrag steht drin, Xenon sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung.
Person B kauft dieses Fahrzeug und verlangt anschließend Nachbesserung
o.w.T.
Zu Recht.
Jedes Kind weiß, dass Veränderungen an sicherheitsrelevanten Baugruppen von der StVZO genauestens reglementiert sind.
Man kann sich wohl kaum darauf berufen, gar nicht gewusst zu haben, dass derlei Basteleien illegal sind. Das Fahrzeug eignet sich nicht zur gewöhnlichen Vernwendung „Fahrten im Straßenverkehr“.
Ergo:
Mangel besteht. Mangel war Verkäufer bekannt (zumindest würde ich, wenn ich Richter wäre, davon ausgehen. „Aber Herr Richter, woher sollte ich denn wissen, dass man nicht an lebenswichtigen Sicherheitsbaugruppen herumfrickeln darf?“). Verkäufer hat „Xenon“ als Eigenschaft ausgewiesen, welche nicht gegeben ist, da diese Leuchten gar nicht genutzt werden dürfen.