Im Herbst 2010 kauften wir einen Golf IV bei einem gewerblichen Händler für 3600€. Nach 2 Monaten fiel auf das während der Fahrt ständig der dritte Gang aus der Kupplung fiel, daraufhin stellt sich heraus dass das Getriebe hin war u die Kupplung gleich mit, das für uns ein klarer Garantiefall, somit riefen wir den Verkäufer an und brachten unser Auto dahin, der Verkäufer meinte dass das ein Verschleissteil sei und somit nicht in die Garantie fällt, Kosten hierfür 1800€ Somit wendeten wir uns an einen Anwalt, der uns frohen Mutes mitteilte das es auf jeden Fall ein Garantiefall und wir das nicht zahlen musste, der Verkäufer ging auch zum Anwalt und rückte das Auto nicht mehr raus, somit ging das ganze vor Gericht, dort wurde uns mitgeteilt das solch ein Kauf immer auf Vertrauensbasis läuft, das Recht haben und Recht bekommen zweierlei Dinge wären und wir dazu angehalten sind die Rechnung zu bezahlen, da der Verkäufer ja seine Arbeit verrichtet hat, das war die Kurzversion.
Keine 2 Monate später haben wir wieder genau dasselbe Problem, der Gang fliegt aus der Kupplung. Wir sind komplett hilflos, und fühlen und wircklich betrogen per Gesetz.
Hallo,
bei Deinem Artikel fehlen einige Dinge. Dazu gehört auch, daß darin keine Frage zu finden ist.
Keine 2 Monate später haben wir wieder genau dasselbe Problem,
der Gang fliegt aus der Kupplung. Wir sind komplett hilflos,
und fühlen und wircklich betrogen per Gesetz.
Schau mal hier:
FAQ:1152
Nur, weil etwas kaputt geht, ist daran nicht zwangsläufig jemand anders schuld. Der Verkäufer haftet grundsätzlich nur für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs schon vorhanden waren.
Ob das der Fall war, kann hier niemand beurteilen.
Gruß
Christian
Mal davon abgesehen, dass das eher ins Rechtsbrett gehört: Ob das evtl. ein Garantiefall ist, kann man wohl nicht beurteilen, weil wir die Garantiebedingungen nicht kennen.
Für mich ist das aber ein klarer Gewährleistungsfall! Wenn dazu Dein Anwalt nichts gesagt hat, dann würde ich in dem Bereich eine Veränderung vornehmen.
Auch ohne Gruß
Hallo,
Für mich ist das aber ein klarer Gewährleistungsfall!
das hat aber ein Gericht schon verneint. Das würde ich erst einmal als Tatsachenentscheidung hinnehmen.
Gruß
Christian
Hallo Christian,
bisher stand hier nur etwas von Garantie, nicht von Gewährleistung. Was da genau vor Gericht gelaufen ist, wissen wir allerdings nicht. Ggf. lohnt es sich aber mit einem anderen Anwalt in Revision zu gehen.
Beste Grüße
Guido
Hallo !
Ein Gebrauchtwagen vom Händler hat laut Gesetz eine 1-jährige Gewährleistung (nicht Garantie!).
Innerhalb dieser Zeit muß der Händler alle Fehler und Mängel beseitigen und zwar kostenfrei für den Käufer.
Ein Getriebeschaden ist kein „Verschleißteil“ ,das Argument des Händlers ist lächerlich !
Verschleißteile sind Bremsbeläge und -scheiben z.B.
MfG
duck313
Hallo Guido,
bisher stand hier nur etwas von Garantie, nicht von
Gewährleistung.
tja, das ist das Problem mit diesen Fragen. Was da steht und was gemeint ist, ist nicht unbedingt das gleiche. Wir werden es wohl nie erfahren, denn die Fragestellerin hat sich inzwischen wieder abgemeldet. Schade um unsere Zeit.
Gruß
Christian