Auto gekauft, Rückgaberecht ?

Guten Tag,

Ich habe ca. vor 4 wochen ein Auto gekauft von einem Händler, das Auto hat vorne kleine unfallschaden gehabt. Als ich das auto gekauft habe durfte ich kein probefahrt machen aufgrund der zeitmängel vom Händler ( mein fehler )… Das Auto hat jetzt viele mängeln sowie, der Verbrauch ist sehr hoch, motor läuft nicht rund usw.

Mein Problem ist dass der Händler in den Vetrag geschrieben hat dass er `„unfallbeschädigte wagen verkauft, von daher keinerlei gewährleistung / Garantie gibt, und dass der Kunde auf seiner seits auf alles verzichtet“ weil das fahrzeug günstig war habe ich es gekauft.

Meine fragen :

1-) Ich habe Rechtschutz, kann ich das Auto wieder dem Händler zurück geben?

2-) Wenn wir im schlimmsten fall vors gericht gehen würden, wie hoch wäre meine chancen…?

Da Sie im Vertrag ausdrücklich auf alles verzichtet haben, sehe ich schlechte Chancen für Sie, auch und gerade vor Gericht.
Sorry.
Gruß

Hallo,

wenn Sie den Vertrag unterschrieben haben gib ich Ihnen wenig chancen es rueckgaengig zu machen.
Aber ich bin kein Anwalt, vielleicht muss er ein Rueckgaberecht geben wenn es nicht explicit im Vertrag steht…
Sie koennen versuchen mit dem Haendler ein Deal zu machen damit Sie nicht soviel Geld verlieren.

MfG,
Rico Platenkamp