Auto gekauft und es fehlen Funktionen etc

Hallo zusammen,
ich habe vor ein paar Wochen ein Auto bei einem Autohändler gekauft. Im Nachhinein habe ich aber festgestellt, das es einige Verkaufsversprechen überhaupt nicht gibt oder schlicht gelogen waren. Hier geht es auch nicht um eine kleine Bagatelle sondern es hat sich wirklich einiges summiert.
In der Verkaufsbeschreibung standen Sachen die das Auto nicht hat und ich möchte jetzt gerne wissen ob es Sinn macht einen Anwalt einzuschalten und die Sachen einzuklagen. Sprich, eine Nachrüstung verlangen oder eine Verkaufsminderung. Es bleibt schließlich immer noch das Argument „gekauft wie gesehen“ oder eben der Irrtum in der Annonce. Es handelt sich nicht um einen Privatkauf, auch ist die Gewährleistung nicht abgelaufen.
Hier ein paar Sachen die aufgefallen sind, die Liste ist aber noch länger :

  • Sitzheizung fehlt
  • Alarmanlage fehlt
  • Reifendruckkontrolle fehlt
  • Start/Stopp Automatik fehlt
  • Unterbodenschutz fehlt
  • Fernentriegelung Kofferraum/Tankdeckel fehlt
  • Nichtraucherfahrzeug ( in dem Auto wurde sehr viel geraucht, der Geruch wurde beim Verkauf mit einem Duftbaum überdeckt )
  • Scheckheftgepflegt ( stimmt auch nicht )

Das Auto wurde Online gekauft und eventuelle Fragen von mir via Email nicht ausreichend beantwortet. Für mich war also alles in Ordnung, es wurde schlichtweg verschwiegen.
Ein Nachfragen beim Autohaus wurde bisher nicht beantwortet. Natürlich sind die Sachen nicht Überlebens wichtig, aber eine Sauerrei ist es schon. Es fehlen auch noch andere Kleinigkeiten und wieder andere Sachen, wie der Tempomat sind defekt.

LG

Hallo,

das wäre für mich ein Grund, das Auto zurückzugeben, da würde mir ein Preisnachlass auch nicht helfen.

Das Einschalten eines Anwalts bedeutet nicht sofort Klage zu erheben. Aber es kann durchaus den Verkäufer beeindrucken.

Na ja, was ist denn mit dem Kaufvertrag? Wenn es ein Autohändler war, wird es wohl einen schriftlichen Vertrag geben, wurde da gar nichts von den Eigenschaften festgehalten?

Gruß
Christa

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Natürlich. Der kann einschätzen, welche Ansprüche du wie durchsetzen kannst, und sich um die Durchsetzung kümmern.

Eine

gibt es zwar nicht, aber eine Kaufpreisminderung durchaus.

Ersteres ist kein Argument, und Letzteres spielt (hier) keine Rolle.

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Wir sind alles Nichtraucher und der Geruch kommt mittlerweile sehr gut durch. Meine Putz und Lüftungsorgien haben bisher nur eine kleine Erleichterung gebracht.

Ich bin im Rechtschutz, kenne mich aber mit solchen Sachen nicht gut aus. Ich möchte jetzt ungern meinen Anwalt belabern und am Ende würde es nichts bringen. Daher meine Frage erst einmal hier.

Der Kaufvertrag ist ein 0815 Vertrag. Im Feld „Sonstiges“ ist nichts eingetragen. Daher halt meine Sorge das es nichts einbringen wird. Die Verkaufsversprechen habe ich lediglich über die Fotografierte Annonce aus dem Internet und teilweise auch noch aus dem Email Verkehr, den ich natürlich noch besitze.

Mir hat mal der Sohn einer Freundin (natürlich unfreiwillig) im Auto gekotzt, und es hat erbärmlich gestunken. Ihre Haftpflichtversicherung hat eine Ozonreinigung des Innenraums bezahlt, und es hat wirklich geholfen. Wie das aber bei einem vollverrauchten Auto aussieht, weiß ich nicht.

Du sollst ihn nicht belabern, sondern nur den Sachverhalt schildern, und wie @anon58271165 schon schrieb

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Ich frage mich - aber das wird uns hoffentlich gleich ein Anwalt erklären - inwiefern die Annonce eines Onlineportals als Zusicherung von Eigenschaften gilt. Beim Rauchgeruch denke ich, dass auch ohne Zusicherung der Eigenschaft „Nichtraucherfahrzeug“ dieser einen Mangel darstellt - zumindest wenn es eher höherwertiges Fahrzeug ist.

Die Beweiskraft eines Screenshots liegt bei Null.
Beispiel? Gerne (Kein Photoshop)

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Genau das ist meine Angst. Ich habe auch noch das Verkaufsschild aus dem Auto, welches sich beim Verkauf noch im Auto befand und ich einfach mitgenommen habe. Auf dem sind die gleichen Dinge beschrieben wie in der Annonce.
Nebenbei noch die Emailnachrichten, in denen ich nach dem Zustand des Autos gefragt habe und keine vernünftige Antwort erhalten habe. Vernünftig im dem Sinne, das mir nicht gesagt wurde das etwas nicht stimmt.
Um der Sache noch einen aufzusetzen. Der Kofferraum und teilweise auch der Mittelraum ist mit dicken Kratzern versehen. Der Vorbesitzer hatte einen Hund und zwar einen sehr großen und der hat mit seinen Krallen das Auto sehr gut behandelt. Natürlich hätte ich das beim Abholen Kontrollieren müssen, aber ich bin ehrlich, ich habe nicht darauf geachtet. Von dem Hund war mir aber auch nichts bekannt, hätte der Händler nach meiner Frage aber angeben müssen/sollen.
Und zum Schluss noch die Angelegenheit mit den Winterreifen. Das Auto wurde ohne Winterreifen angepriesen. Trotzdem habe ich per Mail gefragt, ob das Auto vielleicht doch Winterreifen besitzt, manchmal steht sowas ja nicht in der Annonce. Mir wurde vom Händler tatsächlich geantwortet, das es Winterreifen besitzt. Die Teile habe ich jetzt natürlich selbst gekauft. Der Händler hatte mir auf die Frage, warum die Reifen fehlen, nur geantwortet das es keine gibt, so wie es in der Annonce halt gestanden hat.

Gewährleistungsansprüche setzen einen Sachmangel voraus. Ein Sachmangel ist die für den Käufer ungünstige Abweichung der Ist- von der Soll-Beschaffenheit. Die Einzelheiten dazu findest du in § 434 BGB. Einer

bedarf es demnach nicht.

Wie lautet deine Frage dazu?

Und kann deiner Meinung nach der Käufer (mit den nun vorliegenden Informationen) die Soll-Beschaffenheit nachweisen? Denn ohne Nachweis, dass zum Beispiel „Sitzheitzung“ zum Soll gehört, ist das Fehlen der Sitzheizung nur dann ein Mangel, wenn sie eigentlich serienmäßig vorhanden ist. Ich bin da auf Grund der „Sicherung“ des Verkaufsschildes recht zuversichtlich.

Ich kann ja nur dann eine Abweichung von der Soll-Beschaffenheit geltend machen, wenn diese Beschaffenheit überhaupt vereinbart ist.
Ansonsten geht es ja nur noch über die Eignung zur vertraglich vorausgesetzten Verwendung und dann erst zur „gewöhnlichen Verwendung“ und der „üblichen Beschaffenheit von Sachen gleicher Art“.

Das schrieb ich wegen dieser Aussage:

Firefox, Rechtsklick, „Element untersuchen“. Dann kann man Beliebiges schreiben und am Ende ein Foto oder einen Screenshot machen, bei dem absolut nicht erkennbar ist, ob das der Originaltext oder eine Fälschung ist.

Die interessanten Details meines Screenshots hast du aber schon gesehen? Das mag am Handy kaum erkennbar sein. War nur ein humorvolles (dachte ich zumindest) Beispiel für den „Beweis“ Screenshot.

Glück Auf!

Muss der Käufer dem Verkäufer etwas beweisen, oder ist das umgekehrt, binnen des ersten halben Jahres?
Normalerweise ist das doch so, oder gibt es bei KFZ-Käufen andere Regeln?

Hallo,

über einen ähnlichen Fall, bei dem aber viel weniger als bei Dir fehlte als in der Annonce angegeben war, hat das Oberlandesgericht Hamm vor ein paar Jahren entschieden. Ergebnis: wenn es in der Annonce steht, kann der Käufer auch davon ausgehen, daß es drin ist, auch wenn es hinterher im Vertrag nicht steht. Und: ein Rücktritt vom Kauf ist möglich, d.h. es wird der Kaufpreis abzgl. Nutzungsentschädigung zurückerstattet.

Fehlende Ausstattung taugt als Rücktrittsgrund (vogel.de)

Gruß
C.

P.S.
Als ich vor zwei Jahren einen Gebrauchtwagen in Zahlung bei einem namhaften und großen Autohaus gab, suchte ich einige Wochen bei Mobile.de & Co. danach. Ich fand das Fahrzeug anhand seiner Daten (und einer deutlich erkennbaren Gebrauchsspur) und wunderte mich darüber, daß es zwischenzeitlich eine Alarmanlage und eine weitere Ausstattung aufwies, die es mit Sicherheit nicht hatte (ich konfigurierte den Wagen seinerzeit als Neuwagen Schritt für Schritt und hatte die Dokumentation noch hier liegen).

Ich rief den Händler an (windige Bude (es gibt einen lebhaften Handel mit Paketen von Gebrauchtwagen, die meist von großen Händlern und Leasinggesellschaften gefüllt werden) in einer windigen Stadt) und fragte ihn, ob er sich sicher sei, daß das Fahrzeug die inserierten Merkmale habe. Er sei es und ich solle mich um meinen Kram kümmern. Das tat ich wohl und einen Tag später war das Fahrzeug von der Seite runter. Danach habe ich nicht mehr danach gesucht.

Ich kann mir angesichts Deiner Schilderung durchaus vorstellen, daß so etwas häufiger vorkommt, d.h. eine Karre ge-fake-pimpt wird und man darauf hofft, daß der Kunde sich ziert, die Sache durchzuziehen.

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Danke, das hilft mir ungemein weiter.

Auch etwas OT:

Ich hatte mal ein Angebot, das an Windigkeit die Zugspitze in den Schatten stellte:
Mir ist einer ins Auto gefahren. Die gegnerische Versicherung ermittelte den Wiederbeschaffungswert, indem sie Angebote über drei Fahrzeuge, die genauso aussahen wie meins nahmen, nen Mittelwert bildeten, und damit war der Fall für die erledigt.
Das erste Fahrzeug war 30% älter als meins. Das zweite stammte aus der schlechteren Ausstattungsvariante, ich habe die bessere. Und das dritte…, naja, da gab es nicht genügend Infos, um nen echten Vergleich zu machen. Aber, dieses Fahrzeug war bei nem Händler in der Nähe. Also mal anschauen.

Das Gelände bzw. die „nahtlose“ Parkweise machte schon einen merkwürdigen Eindruck. Das Auto war bereits verkauft, aber der Händler nannte mir ein paar Infos: „Aber Auto hat Motor! Wenn fahren, dann raucht! Deshalb günstig! Vermutlich Zylinderkopfdichtung. Kosten 300, dann Motor gut!“ Auf den Hinweis, dass in der Anzeige stünde, Zitat: „Auto TOP, Motor TOP“, entgegente er: „Jaaa. Wenn schreiben ‚hat Motor‘, dann keiner anrufen. Deshalb immer schreiben ‚Auto TOP, Motor TOP‘. Wenn anrufen, dann sagen ‚Hat Motor!‘.“ (Im Ernst, der redete wirklich so…)

Ja, danke. Du bietest das Auto 1000€ günstiger an, weil es nen Schaden hat, schreibst aber, es sei tip top in Ordnung. Und meine Versicherung schließt daraus, dass mein Auto auch 1000€ weniger wert war.

Zurück zum thema:

Wenn der Screenshot nicht als Beweis taugen sollte, dann doch spätestens das. Wenn das aus nem Farbdrucker kam, kann man sogar nachweisen, dass das aus dem Drucker des Händlers kam.

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Ja, es ist ein Farbdruck, das Bild vom Auto selber ist auch mit auf dem Schild :wink:
Aber Deine Geschichte ist auch nicht schlecht, daran sieht man wirklich, das egal was die Händler auch schreiben, immer ein zweiter Blick von Nöten ist.

Das Verkaufsschild ist schon mal ein guter Anfang. Was Screenshots angeht: Wenn solche dem Gericht vorgelegen werden, wird deren Inhalt oft gar nicht streitig sein. Wo aber eine Tatsachenbehauptung nicht bestritten wird, bedarf es (im Zivilprozess) auch keines Beweises.

Das Vorliegen eines Mangels muss immer der Käufer beweisen.

Ein paar Sachen, die ich nicht verstehe:

Das sind doch Sachen, die mir sofort bei der Probefahrt bzw. beim Ansehen, aber spätestens bei der Abholung auffallen.
Warum wurde der Verkäufer nicht sofort damit konfrontiert?

Um die obigen Mängel festzustellen, benötigt es keine Wochen, sondern Sekunden …

Ist nicht schwer zu erklären. Das Auto wurde in 300 km Entfernung abgeholt, daher der Online Kauf. Abgeholt habe ich den mit dem Zug und nach dem ankommen hatte der Handel gerade mal noch 10 Minuten auf. Ich hatte gar nicht die Zeit, irgendetwas zu kontrollieren. Als ich vom Hof gefahren bin, war alles schön geschlossen. Nebenbei hätte ich mich auch erst einlesen müssen, solche Sachen sieht man nicht auf Anhieb.
Auf der Heimfahrt sind dann noch andere Probleme aufgetreten, mein erster Gang war am nächsten Morgen in eine Werkstatt. Die ganze Sache dauert 2 Wochen bis zur Klärung und ich konnte das Auto die Zeit auch nicht fahren. Da zeigte sich das Autohaus noch Kulant. In der Zeit hatte ich nicht gerade ein großes Interesse daran, irgendwelche Funktionen zu schecken.

Echt? Wieso? Als mein neues Auto abholte, war ich froh, daß ich die Karre sturzfrei die 50 km nach Hause bekam. Obwohl es sich um die gleiche Marke handelte und nur acht Jahre zwischen der Herstellung der beiden lagen, waren dennoch viele Bedienelemente anders. Sitzheizung, Alarmanlage und Reifendruckkontrolle sind im Normalbetrieb völlig wurscht und auf einer Überführungsfahrt schonmal völlig unwichtig, wenn draußen nicht der Schneesturm wütet. Die Start/Stopp-Automatik vermißt man nicht, wenn man sie nicht kennt und man weiß ja auch nicht, ob man sie extra einschalten muß. Den Kofferraum und Tankdeckel entriegelt man in der Regel auch nicht unterwegs.

Daß bei mir das gestengesteuerte Schließen des Kofferraums nicht funktioniert, ist mir etwa nach einem halben Jahr aufgefallen und daß die fehlende Komfortöffnung der Türen schiebe ich bis heute darauf, daß sie angesichts der vielen Diebstähle deaktiviert wurde. Beides war mir bisher aber nicht wichtig genug, daß ich es bei den Wartungsterminen angesprochen hätte.

Kurz gesagt: in Deiner Auflistung ist nichts dabei, dessen Fehlen man auf der ersten Fahrt bemerkt - erst recht nicht, wenn man erst einmal 300 km nach Hause fahren muß. Bis man dann merkt, daß diverse Ausstattungsmerkmale fehlen, können Tage und Wochen ins Land gehen.

Gruß
C.

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Hast du bitte einen Gesetzestext dazu?

Nach nämlich meiner Information ist es, dass der Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate die Mängelfreiheit beweisen müsse; erst danach tritt die Beweislastumkehr in Kraft, und es ist am Käufer, zu beweisen, dass der Kaufgegenstand zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs mängelbehaftet war.