Auto gekauft, Vertragsfrage

Guten Tag,

ich habe mir ein Auto zugelegt, der Mitarbeiter versicherte mir mündlich und schriftlich das:

„Sondervereinbarung: Bremskontollleuchte in Instrumentenbrett, die Bremsanlage wird überprüft und nach befund instandgesetzt.“

Durch eine Quelle meinerseits und Prüfung dessen Hinweises habe ich feststellen müssen das das Bremslicht gebrückt wurde.

Damit leuchtet dies nicht auf wenn die Bremsen abgefahren sind.

Meine Frage nun:

Was kann ich tun?

Ich möchte entweder das sie mir alles korrigieren oder ich wenn möglich finanziell entschädigt werde damit ich selbst diesen Fehler beheben kann.

Danke schonmal für eure Hilfe

LG

Hallo,

es handelt sich nicht um das Bremslicht, sondern um die Belagsverschleissanzeige.

Viele Modelle haben eine solche Einrichtung gar nicht.

Gerne gehen Kontakte kaputt, oder Kabel werden angebissen etc. Die Verschleissanzeige zu brücken, ist weder strafbar noch sonderlich schlimm - wenn der Wagen regelmässig zum Kundendienst kommt, und nicht extrem viel gefahren wird, werden sich der Verschleissgrenze nähernde Beläge ohnehin erkannt und dies dem Halter als anstehende Reparatur mitgeteilt.

Sollte es sich um ein neueres, hochpreisiges Fahrzeug handeln, kann man natürlich schon erwarten, dass alles, was man bezahlt hat, auch geht. Bei einem 3000,–Euro-Kauf würde ich einfach nicht weiter darüber nachdenken.
Die Reparatur ist aber in der Regel einfach und problemlos möglich.

Grüße
formica