Auto gelaeast und habe Fahrzeugbrief

Rein rechtlich gesehen: Mein Freund hat ein Auto in Deutschland geleast 2010 und zog ein Jahr später ins Ausland. Er brauchte den Fahrzeugbrief, um es umzumelden. Den Brief hat er heute noch in Händen. Was passiert, wenn er das Auto einfach verkauft. Er sagt, das Auto gehöre ja ihm. Und wer den Fahrzeugbrief hat ist Eigentümer. Ich habe Angst, er macht sich strafbar. Ist ja auch nicht richtig, weiß ich. Aber wie sieht es rein rechtlich aus???

Hi, natürlich macht er sich strafbar damit. Eigentümer ist die lg und nicht er.
Lg Klaus

Eigentümer des Fahrzeugs ist und bleibt die Leasinggesellschaft. Der Fahrzeugbrief dokumentiert für den Käufer nur das vermuetete eigentum - er kann dadurch das Fehrzeug verkaufen - wie du aber richtig vermutet - darf man es deshalb noch lange nicht - ist Betrug und gibt bis zu 5 Jahren freie Kost und Logie auf Staatskosten - da vorsätzlich gehandelt wird!

Hallo,

bei Leasing ist die Bank der Eigentümer des Fahrzeuges. Dazu gehört auch der KFZ-Brief.
Falls dieser an den Kunden ausgehändigt wurde, ist dies ein Entgegenkommen wegen der Ummeldung.
Der Brief muss dann wieder zurück.

Gruss
AK

Hallo, die frage ist nicht neu. Bei Zulassung im Ausland ist der deutsche Brief entwertet worden. Tatsächlich macht man sich strafbar wenn man eine Sache verkauft, die einem nicht gehört. Erstens ist das Hehlerei und zweitens wird spätestens am rückgabetag, an dem er ja nicht liefern kann, seine SCHUFA komplett kaputt sein.
Heuss
Volker

Hallo,
Eigentümer einer Sache ist, wer den Eigentumserwerb nachweisen kann. Z. B. per Rechnung. Der Fahrzeugbrief ist kein Eigentumsnachweis, ermöglicht aber die Veräußerung des Fahrzeuges. Die Verfügungsgewalt hat aber nur der, der Eigentum erworben hat. Verfügt nun ihr Bekannter über das Fahrzeug und veräußert es, dann macht er sich der Unterschlagung strafbar.
Wird ein Fahrzeug jedoch im Ausland angemeldet, müsste der Fahrzeugbrief jedoch entwertet sein.

Hallo Zimmerling,

rein rechtlich gesehen sollte das ein Anwalt beurteilen. Also kann das hier keine Rechtsberatung sein, sondern nur eine „Erfahrungsmeldung“.

Wenn das Fahrzeug geleast ist, ist zwar der Freund der Nutzer, Eigentümerin ist aber die Leasinggesellschaft (nachstehend LG). Die LG möchte immer darüber informiert sein, wo das Fahrzeug seinen „Standort“ hat. Das ist i.d.R. beim Halter/Nutzer und dessen Wohnort oder beruflichem Standort. Wenn ein solcher Standort in Deutschland verlegt wird, erfährt das die LG i.d.R. durch die zu erfolgende Ummeldung. Dabei wird normalerweise der Brief an die zuständige Zulassungsstelle geschickt, die den Brief nach erfolgter Ummeldung wieder an die LG zurück schickt. Soweit wäre alles im mormalen Bereich.

Einer „Sitzverlegung“ ins Ausland wird eine LG zustimmen wollen. Das hat sie im vorliegenden Fall wohl getan. Die LG hat hier wohl auch dem Freund den Brief „zu treuen Händen“ überlassen, damit er das Fahrzeug ummelden kann. Danach wäre er wohl verpflichtet gewesen, den Brief und sonstige Dokumente wieder an die LG zurück zu schicken, was er wohl nicht getan hat.

Eigentümer wird der Freund nur dann, wenn er das Fahrzeug von der LG kauft, gleich durch Ablösung des Vertrages oder bei Ablauf des Vertrages. Ist das nicht der Fall, hat er gleichwohl zwar den Brief, ist aber nach wie vor nicht Eigentümer.

Verkauft er nun das Fahrzeug, obwohl er nicht Eigentümer ist, macht er sich strafbar. Ob es sich dabei dann um ein Betrugsdelikt handelt oder eine Unterschlagung, mag der Anwalt beurteilen, von dem ich eingangs sprach.

Dass die LG dem Freund den Brief einfach so überlässt, mag man ihr als eigenes Verschulden ankreiden. Sie hätte den Brief eigentlich zurückfordern müssen. Aber wie das so ist, solange die Raten gezahlt werden und der Vertrag ansonsten störungsfrei verläuft, wird da vleileicht nicht so konsequent nachgehakt. Und wenn der Freund das Auto am Vertragsende von der LG kauft und die Rechnung bezahlt, hat er ja die Dokumente dazu schon, also auch kein Problem. Probleme kommen dann, wenn die Raten rückständig werden oder die LG das Auto am Vertragsende anderweitig verwerten möchte. Auch dazu siehe dann vorheriger Absatz.

Ich hoffe, das hat dazu gedient, die Fragen zu beantworten.

Viele Grüße

Mikey

Hallo, wenn im Fahrzeugbrief er als Halter eingetragen ist, kann er machen was er will.
Wenn die Leasinggesellschaft eingetragen ist, dann kann er nicht verkaufen. Jeder Käufer wäre ein Dummkopf, der sowas kauft.
PS: Die Leasinggesellschaft hat aber auch nicht alle Tassen im Schrank, wenn Sie den Original Fahrzeugschein aushändigt.
Gruss Hermann

Ja, ist bin ja mal froh, solch eine Antwort zu hören. Jeder erzählt mir, er käme ins Gefängnis, oder ein Verfahren wegen Betrug. Ich möchte einfach nur einmal wissen, was kann ihm wirklich passieren. Er ist noch sehr jung, in der Ausbildung, möchte vielleicht einmal später in Deutschland arbeiten, da wir Grenznähe wohnen. Woher wissen Sie das so genau:
Liebe Grüsse

Hallo,
weil es bei mir so war, aber ich hatte nur eine beglaubigte Kopie des Fahrzeugscheines und das ist jetzt 10 Jahre her.Mich wundert allerdings sehr, daß die Leasinggesellschaft dies inzwischen bei relativ jungen Leuten so lasch handhabt.
Gruss Hermann

Also, ich habe große Lust, das Auto noch weiter zwei Jahre in Raten abzubezahlen, dann sollte ich es doch wieder zurückgeben. oder 4.500 Euro zahlen. Ich werde dann das Auto einfach behalten. ???

Hallo,
ich hoffe er hat den Brief wieder an die Leasinggesellschaft zurückgeschickt. Das könnnte sonst viel Ärger geben.
Viele Grüße
Petra