Guten Tag,
in wie fern spielt denn der Kaufpreis bei der Abrechnung mit der Versicherung bei einem gestohlenen Auto eine Rolle.
Gibt es nicht Listenpreise dafür?
Oder ist es so, das wenn der kaufpreis unter dem Listenpreis ist, dass dann nur der Kaufpreis unter weiteren Abzügen gezahlt wird?
Danke für Hilfe!
Sebstian
Hallo,
weder noch. Du mußt alle dir vorliegenden Unterlagen bei Versicherer einreichen, vom Kaufvertrag bis zur Rechnung der letzten Inspektion. Anahnd diesen Unterlagen und ggf. der diversen Suchbörsen im Internet erstellt ein Sachverständiger ein Wertgutachten für Dein Fzg.
Gruß
Michael
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