Auto gestriffen beim ausparken

Hallo,

ich habe beim ausparken ein Auto hinten an der Stoßstange gestriffen, dieses Auto hat aba schon einen vorhanden Schaden über meinem. Die Frau der das Auto gehört möchte die Stoßstange lackieren. Muss ich dann den Schaden komplett zahlen??obwohl ja an der Stoßstange schon ein vorheriger Schaden vorhanden ist. Sie stimmt ja sogar zu dass der Schaden schon da war und ich nur meinen zahlen soll, aber jetzt macht Sie Druck und meint ich soll den Schaden zahlen. Habe ihr auch vorgeschlagen die Hälfte nur zu zahlen, aba darauf reagiert Sie nicht.
Habe ich vielleicht auch irgendwo ein Recht darauf, dass ich nur meinen Schaden zahlen muss und nicht den anderen sozusagen auch noch?!
Brauch dringend Hilfe

Guten Abend wünsche ich,

leider kann ich dir nur aus leidiger Erfahrung sagen, du du deinen Unfall zahlen mußt. Dabei ist bei so kleinen Schäden leider egal ob schon ein vorheriger Schaden ander Stoßstange war.
Der letzte zahlt dummerweise immer die Zeche!

Aber du hast doch eine Versicherung die das zahlen sollte.

Wie groß ist denn der Schaden? Es gibt ja auch so Lack Doktoren, die so kleine Schrammen gut ausbessernund nicht so viel kosten wie eine Lackierung. Da fällt das dann warscheinlich auch nicht ins Gewicht, wenn er alle Schäden ausbessert. Wenn du das Gefühl haben solltest das sie nur abzocken will, solltest du auf jeden Fall deine Versicherung fragen. Aber in der Regel werden die zahlen, da Gutachterkosten und Rechtsstreitigkeiten meistens die Reperaturkosten um ein vielfaches überschreiten.

Liebe Grüße
Markus

Guten Abend,

mein Schaden ist nur eine kleine Schramme, und ihr vorheriger Schaden ist über meinem Schaden der Schaden von ihr sieht schlimmer aus, als wie der den ich verursacht habe.
Sie will für die Lackierung 355€ haben und man kann das in meiner Werkstatt für 150-200€ machen.
Darf Sie sich die Werkstatt aussuchen?Eigentlich dürfte es ihr doch egal sein wo es gemacht wird und wie viel es kostet hauptsach der Schaden ist weg und Auto sieht wieder gut aus.
Mfg Katharina

Hallo zusammen,

Der letzte zahlt dummerweise immer die Zeche!

Das ist rechtlich eine knifflige Sache. Denn kann man an einer beschädigten Sache überhaupt einen Schaden anrichten? Ich denke aber, das ist eher etwas für das Rechtsbrett, natürlich unter Beachtung der dortigen Regeln.

Aber du hast doch eine Versicherung die das zahlen sollte.

Je nach Schadenhöhe und eigener SF-Klasse kann es günstiger sein, den Schaden selber zu bezahlen. Stichwort Rückstufung.

Wie groß ist denn der Schaden? Es gibt ja auch so Lack
Doktoren, die so kleine Schrammen gut ausbessernund nicht so
viel kosten wie eine Lackierung.

Das wäre eine Überlegung wert. Zumal die Geschädigte verpflichtet ist, den Schaden möglichst gering zu halten. Andererseits, was will man machen, wenn die einen Kostenvoranschlag über eine neue Stoßstange einreicht? Denn…
…:Gutachterkosten und Rechtsstreitigkeiten meistens die

Reperaturkosten um ein vielfaches überschreiten.

Beste Grüße
Guido

Zum Gruße,

Darf Sie sich die Werkstatt aussuchen?

Ja. Der Geschädigte hat freie Werkstattwahl, im Fall des Falles freie Gutachterwahl sowie, falls erforderlich, Anspruch auf einen Leihwagen.

Eigentlich dürfte es ihr
doch egal sein wo es gemacht wird und wie viel es kostet
hauptsach der Schaden ist weg und Auto sieht wieder gut aus.

Ehrlich gesagt, wäre es mir nicht egal. Aber das hängt sicher auch vom Auto selbst bzw. von dessen Alter ab und um was für eine Art Schaden es sich handelt oder ob es sich um ein eigenes Fahrzeug oder etwa ein geleastes handelt.

Gruß TL

Naja, ich nutze gerne die Werkstatt der ich vertraue, und das wird sie sicher auch machen. Das heißt aber leider nicht immer das es auch die günstigste ist.

Ich weiß jetzt nicht wie es bei deiner Versicherung mit der Rückstufung gehandhabt wird, aber mir hat damals meine Versicherung angeboten, auf die Hochsetzung meiner Prozente zu verzichten, wenn ich die Schadenssumme innerhalb eines halben Jahres an die Versicherung zurückzahle. Vielleicht bietet deine ja auch so was an. Also ich gehe mal davon aus, das du den Schaden zahlen mußt, und wenn deine Versicherung so ein Rückzahl-Modell anbietet, könntest du die Rückzahlung und somit die monatliche Last etwas aufteilen.

Andernfalls,kannst du natürlich auch einen Anwalt einschalten, er wird dir sicherlich eine rechtsgültige Beratung geben. Aber wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat wird das schnell teuer…

LG
Markus

Hi,

ich habe beim ausparken ein Auto hinten an der Stoßstange
gestriffen, dieses Auto hat aba schon einen vorhanden Schaden
über meinem. Die Frau der das Auto gehört möchte die
Stoßstange lackieren. Muss ich dann den Schaden komplett
zahlen?? …

Deine Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt nicht nur solche Schäden, sondern wehrt auch unberechtigte Forderungen ab. Daher wäre es sinnvoll, wenn Du das dort meldest. Ob Du evtl. später den Schaden selbst bezahlst, um nicht höhergestuft zu werden, wird man Dir dort ebenfalls sagen können.

Gruß S

Brauch dringend Hilfe

Hallo,

der Einzige, der Dir wirklich helfen kann, ist Dein Anwalt.

Hast Du irgendwelche Beweise, dass vorher schon ein Schaden da war? Was ist, wenn die Frau behauptet, Du hättest alles angerichtet? Hast Du Beweisfotos, hast Du das von ihr schriftlich, dass schon vorher ein Schaden da war? Hast Du irgend etwas unterschrieben? Kann die Frau nachweisen, dass Du einen Schaden verursacht hast?
Fragen über Fragen. Nur Dein Anwalt kann Dir hier helfen. Also Montags schnell zu ihm hin!

Bei einem solchen Bagatellschaden von unter 400 Euro würde ich allerdings auf keinen Fall die Versicherung bemühen, da die Prämie unverhältnismäßig höher wird.
Mit dem Preis hast Du doch noch Glück gehabt - mir hat jemand einen kleinen Riss in die Stossstange (den Namen hat das Teil nun wirlich nicht mehr verdient) gemacht: mal eben 1200 Euro.

MFG
Pluto