Auto Getriebe Mangel Gewährleistung

Hi Ihr Lieben,

mal angenommen Herr Meyer verkauft sein Auto. Es wurde sehr viel neu gemacht. Motor komplett überholt, neue Radlager usw. im Gegendwert von ca. 800 Euro.

Nun hat er es für 2 000 Euro verkauft und hat vergessen zu sagen, dass das Getriebe im 5. Gang „singt“ und das zwischen 100 und 120 km/h das Lenkrad zittert.

Herr Meyer hatte bei der Besichtigung gesagt:

Ich finde das Auto ist „erste Sahne“ und „ist alles Super“.

Es wurde eine Probefahrt gemacht und der Kaufvertrag beinhaltet den Ausschluß der Sachmängelhaftung.

Kann der Käufer nun eine Art Rücktrittsrecht verlangen, da der Verkäufer das „singende“ Getriebe nicht erwähnt hat und dass das Lenkrd zittert?

Herr Meyer hat es wirklich in guter Absicht verkauft und nicht daran gedacht.

LG

Hi Ihr Lieben,

Hallo,

mal angenommen Herr Meyer verkauft sein Auto. Es wurde sehr
viel neu gemacht. Motor komplett überholt, neue Radlager usw.
im Gegendwert von ca. 800 Euro.

Nun hat er es für 2 000 Euro verkauft und hat vergessen zu
sagen, dass das Getriebe im 5. Gang „singt“ und das zwischen
100 und 120 km/h das Lenkrad zittert.

Herr Meyer hatte bei der Besichtigung gesagt:

Ich finde das Auto ist „erste Sahne“ und „ist alles Super“.

Es wurde eine Probefahrt gemacht und der Kaufvertrag
beinhaltet den Ausschluß der Sachmängelhaftung.

herr M hat aber zwei Mängel, die ihm bekannt waren, nicht erwähnt. somit kann eine Rückabwicklung verlangt werden. Herr M muss auch für alle damit entstandenen Kosten aufkommen.

Kann der Käufer nun eine Art Rücktrittsrecht verlangen, da der
Verkäufer das „singende“ Getriebe nicht erwähnt hat und dass
das Lenkrd zittert?

Herr Meyer hat es wirklich in guter Absicht verkauft und nicht
daran gedacht.

Das ist gut, sonst müsste Herr M mit rechtlichen Konsequenzen wegen Betruges rechnen.

LG

Grüße

Danke für die schnelle Antwort.

Können Sie Ihre Aussage auch irgendwie belegen? Entschuldigen Sie, nur hört sich Ihr Beitrag recht „laienhaft“ an.

Das bedeutet, dass er besser versucht dsa Auto direkt zurück zubekommen?

lg

Danke für die schnelle Antwort.

Können Sie Ihre Aussage auch irgendwie belegen? Entschuldigen
Sie, nur hört sich Ihr Beitrag recht „laienhaft“ an.

Vielleicht ist der Rat von dieser Seite, geschrieben vom RA etwas professioneller. Inhalt zumindest ist deckungsleich.

Das bedeutet, dass er besser versucht dsa Auto direkt zurück
zubekommen?

Verhandlungssache.

lg

Grüße

Ok. Danke!

Hallo,

herr M hat aber zwei Mängel, die ihm bekannt waren, nicht
erwähnt. somit kann eine Rückabwicklung verlangt werden. Herr
M muss auch für alle damit entstandenen Kosten aufkommen.

kannst Du das auch begründen? Arglist liegt hier ja ganz offensichtlich nicht vor.

Gruß

S.J.

Ok. Danke!

Anbei der Link der besagten Site, den ich nicht hinzugefügt habe:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…

Hallo,

Hallo,

herr M hat aber zwei Mängel, die ihm bekannt waren, nicht
erwähnt. somit kann eine Rückabwicklung verlangt werden. Herr
M muss auch für alle damit entstandenen Kosten aufkommen.

kannst Du das auch begründen? Arglist liegt hier ja ganz
offensichtlich nicht vor.

m.W. geht es dabei nicht um die Arglist oder eine Betrugsabsicht. Es müssen die bekannten Mängel bekanntgegeben werden.
Ich hatte folgenden Link hierzu genannt:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…

Gruß

S.J.

Grüße