Also folgendes: hab mir vor 3 Monaten einen gebrauchten vom Händler gekauft. Jetzt war die LiMa und die Batterie im Arsch. Normalerweise könnt ich das ja über Gewährleistung machen. Im ersten halben Jahr ist ja der Verkäufer in der Pflicht nachzuweisen dass der Schaden bei Kauf noch nich da war…Nun ist es dass er den TÜV direkt vor Kauf erneuert hat. Wäre dass sein Argument, dass beweisst dass der Mangel bei Kauf nicht da war und ich hab keine Chance?..
MoinMoin,
also ich bin kein Rechtsexperte, aber wie so häufig, hilft auch mal gesunder Menschenverstand weiter: dass vor dem Kauf frisch TÜV gemacht wurde, ist für den Händler absolut kein Argument dafür, generell Gewährleistungsansprüche in Abrede stellen zu können. Der TÜV-Ing untersucht in erster Linie sicherheits- und umweltrelevante Dinge sowie die allgemeine Verkehrssicherheit der Autos. Und das per SICHTprüfung! Heißt konkret: kein „TÜVchen in der Grube“ schert sich um den Zustand von Teilen wie Baterie und Lima, geschweige denn, würde da was durchmessen! Was diese Bauteile betrifft, so sind sie dummerweise typische Verschleißteile und deren Rest-Lebensdauer ist - auch für den Profi - fast immer nur schlecht vorhersehbar. So lange die Kontrollleuchte in den Armaturen nicht glimmt, kommt idR auch kein Mensch drauf, vorab irgendwelche Diagnosen zu stellen. Schon gar nicht ein Händler, der seine Verkaufsobjekte meist auch nur allgemein begutachtet und, wenn man Glück hat, mal die eine oder andere kleine Inspektion vor dem Verkauf durchführt.
Ich denke, der Knackpunkt wird sein, dass es schwer ist, ihn für das spätere Ableben dieser Teile festzunageln. Aber probieren sollte man es allemal und: je bestimmter man dabei verbal vorgeht und auf dem Gewährleistungsanspruch beharrt, desto mehr wird man erreichen. Selbst wenn es dann ggf. mit Zähneknirschen und dem Verweis auf „Kulanz, blah, blah…“ geschieht. Viel Glück und Erfolg dabei!
Eine Lichtmaschine geht meist von jetzt auf gleich kaputt. d.h ohne Vorankündigung, wenn zb eine Diode defekt geht, hatte ich auch mal. Das ist ein ganz normaler Mangel, welcher unter die gesetzliche gebrauchtwarengarantie fallen müsste. Ist unerheblich ob der Mangel schon vorher bestand, denke mal nicht. Ein bischen kaputt gibt es nicht. der Tüv uberprüft keine LM o. elektr.Verbraucher. ausgenommen Beleuchtung.
Hallo Eric,
der TÜV sagt nur bedingt etwas über den technischen Zustand des Fahrzeugs aus. Er dient lediglich dazu, die sicherheitsrelevanten Mängel aufzudecken. Der Händler kann sich daher nicht auf den TÜV berufen. Ich denke, dass du gute Chancen hast, dich auf Garantie zu berufen.
Viele Grüße
Andreas
Hallo Eric,
sorry für die späte Antwort.
Nun, so pauschal kann ich das dir auch nicht beantworten, denn sicher ist das für dich ärgerlich, das die Lima und die Batterie kaputt gegangen sind. Es ist aber auch für den Verkäufer schlecht möglich, den Ausfalltermin einer Lima oder Batterie im Vorfeld schon zu erkennen. Du kannst einfach mal versuchen auf Kulanz dort anzufragen, aber am Enden sind beide Teile dem Verschleiss unterlegen und die fallen aus der Garantie heraus, es sei denn es wurde eine Zusatzgarantie vereinbart…die diese Dinge mit einschliesst. Vielleicht hast du ja schon eine Lösung gefunden.
Lg
Steffen