Hallo,
habe vor in Belgien ein Auto zu kaufen und es in D anzumelden.
Könntet ihr mir bitte 2 Fragen beantworten?
- in belgien zahle ich 21% MwSt in D ist es weniger (15%??). Kriege ich diese Differenz wieder? WEnn ja, wie und wo? Spielt es eine Rolle, ob ich es als Privatmann kaufe oder als Unternehmer (-> Firmenwagen)?
2)Ich kriege frischen belgischen TÜV drauf. Zählt der auch in D oder gibt es da signifikante Unterschiede, so dass ich nochmals TÜV in D machen muss?
Vielen Dank!!!
LG,
Sebastian
Hi,
- in belgien zahle ich 21% MwSt in D ist es weniger (15%??).
Kriege ich diese Differenz wieder? WEnn ja, wie und wo? Spielt
es eine Rolle, ob ich es als Privatmann kaufe oder als
Unternehmer (-> Firmenwagen)?
Ja, die kriegst du wieder. Mußt dann allerdings jede Menge Papiere für den Zoll ausfüllen und hast etliche Rennerei.
Ich lese gerade, daß du bei der EU arbeitest. Wenn du dort Beamter bist, fällt die Märchensteuer eh weg. Da solltest du dich dann mal im Personalbüro erkundigen
2)Ich kriege frischen belgischen TÜV drauf. Zählt der auch in
D oder gibt es da signifikante Unterschiede, so dass ich
nochmals TÜV in D machen muss?
Es geht sogar noch schlimmer.
Du darfst in Flensburg beim KBA (Kraftfahrtbundesamt) für ca 15€ eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern. Ohne diese (nur 30 Tage gültig) gibt’s keine deutsche Zulassung.
Außerdem mußt du zum TÜV (nicht Dekra oder sonstwas, es muß der TÜV sein), und brauchst eine Komplettabnahme.
Den belgischen Tüv-Bericht kannst du zwar mitnehmen, aber er wird weder die Zulassungsstelle noch den TÜV interessieren. Ich mußte damals mit meinem ZX innerhalb von 3 Monaten 2x zum TüV, 1x im Februar in Luxemburg und 1x im Mai in Deutschland, nachdem ich im April nach Deutschland gezogen bin.
Gruß
Sticky
Du darfst in Flensburg beim KBA (Kraftfahrtbundesamt) für ca
15€ eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern. Ohne diese
(nur 30 Tage gültig) gibt’s keine deutsche Zulassung.
Das kommt darauf an. Schon vor Jahren haben etliche deutsche Zulassungsstellen auf diese Bescheinigung verzichtet.
Also zuerst anfragen. Und zwar nur dort, wo man es zulassen möchte.
Außerdem mußt du zum TÜV (nicht Dekra oder sonstwas, es muß
der TÜV sein), und brauchst eine Komplettabnahme.
Halte ich für eine Schikane. Ein neues Auto mit COC braucht keine Vollabnahme. Und was unter Neufahrzeug zu verstehen ist, steht auf den Seiten der Zulassungstellen.
MfG
C.