Auto-H4-gehbehindert

Hallo
Nehmen wir mal flgendes an

Ein Mann ist nach Schlaganfall zu 90% Schwerbehindert, gehbehindert und 100% erwebsunfähig, seine frau ist ebenfalls erwerbsunfähig.

sie sind h4 bzw sotialgeldempfänger.

nun geht das 20 jahre alte auto kaputt.

besteht die möglichkeit von der arge mobilitätsbeihilfe zu bekommen?

bis zum nächsten ort sind es 2km, bis zum arzt der frau 7 und 2km zum arzt des mannes, ebenfalls 12 km sind es bist zum nächsten grösseren ort mit vollversorgungsmöglichkeit zum einkaufen.

öffentliche verkehrsmittel fahren im näheren umfeld nicht.

wie können die beiden mobil bleiben, ein auto kaufen geht nocht.

dabke erstmal

Hallo Behave,
da keiner der beiden erwerbsfähig ist, ist die Arge nicht zuständig.
Was sagt denn das zuständige Sozialamt, wurde da schon mal ein Antrag gestellt?
Grüße
Almut

ich denke sotzialamt ist durch arge ersetz oder nocht?

wenn nein wie heisst so ein antrag?

Hallo,

das Sozialamt gibt es noch. Wenn man nicht erwerbsfähig ist und mit seinen Einkünften durch Rente o.ä. unter dem Sozialhilfesatz (gleich H4-Satz) liegt, bekommt man Solzialhilfe.

Vielleicht hilft dieser Link weiter das zuständige Sozialamt zu finden:

http://www.infodienstnet.de/index.php?kategorie=sozi…

Gruß

Samira

in wie fern kann denn das amt ein auto fördern, denn diese leute müssen ja irgendwie einkaufen und zu ihren ärzten

Hallo,

ein Auto wird wahrscheinlich nicht finanziert werden. Um sicher zu gehen sollten sie dies aber beim Sozialamt abklären.

Sie könnten z.B. mit dem Taxi zum Arzt fahren. Die Übernahem der Kosten kann meines Wissens nach bei der Krankenkasse beantragt werden. Früher haben sie das zumindest übernommen.

Beim Einkaufen wird es schon schwieriger. Hier muss man wahrscheinlich auf die Hilfe von Familie oder Freunden zurückgreifen.

Wie sieht es denn mit Pflegestufe aus, greift die schon irgendwie?

Gruß

Samira

also sotialamz leht ab,
krankenkasse leht taxifahrten zum arzt ebenfalls ab da nur markenzeichen g und nicht ag
arge leht ab
sotialamt meint dann müßen die eben in eine zentralere wohnlage ziehen, aber ist es mit dem gg vertretbar einen menschen aus der familie aus dem gewohnten umfeld zu reißen ihm alles zu nehmen was er noch hat??

zentraler würde für die bedeuten kleine wohnung, wo soll er seine tiere (seinen täglichen ansporn aufzustehen was an der frischen luft zu tun) lassen?

sind unsere ämter wirklich so verboht geworden das die menschen die aufgrund von krankheit völlig schuldlos b edürftig sind einfac so in müll geworfen werden!!!

Hallo,

sotialamt meint dann müßen die eben in eine zentralere
wohnlage ziehen, aber ist es mit dem gg vertretbar einen
menschen aus der familie aus dem gewohnten umfeld zu reißen
ihm alles zu nehmen was er noch hat??

ich lese gerade das Wort „Familie“. Wenn Familie vor Ort ist wo ist dann das Problem, dass die Familie sich um den Mann und die Frau kümmert und sie zum Arzt fährt und Einkäufe macht?

Gruß

Samira

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familie bekommt selber ergänzende leistungen zum teil und andersherum kann es nicht sein das arbeitsunwillige alles bekommen und unverschuldet kranke schlimmer wohnen wie häftlinge.

Hi,

arbeitsunwillige bekommen auch nicht alles und sicher auch kein Auto.

Früher war es es so, dass die Großfamilie füreinander gesorgt hat. Heute ist das leider nicht mehr so und das lässt sich nunmal nicht immer durch die Allgemeinheit auffangen.

Vielleicht weiß hier ja noch jemand was es für Möglichkeiten gibt.

Ist denn Pflegegeld beantragt? Ist Grundsicherung beantrag falls die Rente unterm Bedürftigkeitssatz liegt?

Gruß

Samira

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das läuft alles, das einzige problem ist das es nicht möglich ist neben sotualgeld und h4 genug zu sparen um den wagen zu ersetzen.

und in den meisten familien müßen beide arbeiten gehen, und dann noch die eltern versorgen das geht nicht mehr

früher ging meistens nur der mann arbeiten und die frau hatte zeit für kinder haushalt und den anderen kram aber das geht heute nicht mehr.

Hallo,

schau mal hier:
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Schlaga…
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Schlaga…
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Kraftfa…

Für Merkzeichen aG gibt es i.d.R. Freifahrten im öffentlichen Personennahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung bzw. Kraftfahrzeugsteuerbefreiung.
Die Begleitpersonen müssen dann auch nichts für die Beförderung bezahlen.

Den Grundanspruch auf Hilfe regelt mE http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/4.html
4. die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Hier ist ein Infoblatt und Übersicht:
http://www.osl-online.de/gesundheitsamt/downloads/in…

Also zum örtlichen Leistungsträger, evtl. Pflegekasse, da diese seit 2009 eine Beratungspflicht haben.
Vorab kann man sich auch hier informieren:
0 800/0 11 77 22

TM

Hallo behave1981,

mal ehrlich selbst wenn heutzutage Mann und Frau arbeiten gehen wäre immer noch genug Zeit Besorgungen für die Eltern zu machen oder sie zum Arzt zu fahren. Ist halt ne organisatorische Sache. Arzttermine bekommt man auch Nachmittags oder gegen Abend und einkaufen kann man heutzutage ebenfalls bis spät abends. Notfalls bezahlt man den Eltern halt die Taxifahrt zum Arzt, sollte ja nicht so das Problem sein, wenn beide arbeiten gehen.

Gruß

Samira

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auch wenn das gleich wieder gelöscht wird…

genau das ist es ja, es mü+ssen schon beide arbeiten gehen um die eigene familie ernähren zu können, damit die kinder nicht als sotialschwach dastehen.

nun kommen noch die eltern dazu die unverschuldet bedürftig sind.

wenn man dann mal tagsüber durch die stadt läuft bzw auf dem amt ist und sieht das ne ganze menge leute und die nicht arbeiten gehen sich bereits morgens in cafes treffen und damit pralen wie viel sie doch bekommen ohne zu arbeiten da geht die huitschnur hoch, und die die es nötig haben werden liegengelassen

hier die rauswurfpassage

es wäre mal an der zeit in diesem land aufzuräumen und zwar richtig
denn unser land verkommt immer mehr zu eibnem sumpf aus schnorrern und assis, weil hier jeder herkommen kann und alles bekomt, und die die ihr leben lang einbezahlt haben hängen in der luft.

Finanzielle Hilfe zur Beschaffung von Kraftfahrzeugen gibt es leider nur, wenn der Behinderte wegen der Behinderung für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstelle auf ein KFZ angewiesen ist.

Da sie erwerbsunfähig sind, fürchte ich, gibt es keine Zuschüsse.

Sorry, aber das ist doch echt phrasiges Bild-Gewäsch. Auf das Niveau lass ich mich nicht ein. Und damit dann Schluss hier.

Gruß

Samira

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Hi,

das denke ich auch. Allerdings habe ich irgendwo gelesen, dass es evtl. Zuschüsse zum Kauf eines KfZ gibt.

Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass ein kleines Darlehen möglich wäre. Konkret habe ich mich mit diesem Thema allerdings noch nicht befasst.

TM