Auto-Haftpflicht auch für andere Fahrer?

Hallo,

ich möchte mit einem Freund eine Auslandsreise (Österreich) antreten, und wir wollen uns gegenseitig abwechseln mit dem Fahren. Eine Frage zur Haftpflichtverischerung: Gilt die eigentlich wirklich nur für die Personen, die in der Police angegeben wurden (z.B. durch das Einschlußkriterium Alter), oder für alle, die berechtigterweise mit dem Auto fahren? Mein Freund ist ein paar Monate älter als ich, von daher dürfte es in diesem Fall ja ohnehin nichts ausmachen (das Auto ist auf meine Mutter zugelassen).

Was aber, wenn jemand Jüngeres damit fährt (z.B. ich das Auto meines Vaters, wo nichts im Vertrag steht)?

Vielen Dank im voraus,
winter2

Hi winter2,

nicht die Fahrer sind versichert, sondern das Fahrzeug, genauer die Schäden, die durch das Fahrzeug verursacht werden.

Das Alter des Fahrers ist zunächst völlig wurscht, es sei denn, die Versicherung wäre zu einem Spezialtarif abgeschlossen, der das Führen des Fahrzeugs durch Personen unter z.B. 25 Jahren ausschließt. Gibt’s sowas überhaupt? In meinem Vertrag steht nur, dass solche Jungfüchse nur gelegentlich mein Auto bewegen; ausgeschlossen sind sie deshalb nicht. Also: Schau nochmal in den Vertrag, da muss es drinstehen.

Gruß Ralf

Junge Fahrer (
Zitat aus dem Vertrag meines Autos (auf meine Mutter zugelassen):

„Das Fahrzeug wird von Fahrern gefahren, die mindestens 26 Jahre alt oder älter sind.“ (so alt bin ich).

Ich möchte ja wie gesagt mit einem Freund nach Österreich fahren, aber mit dem anderen Auto (zugelassen auf den Großvater). Da weiß ich jetzt die Bestimmungen nicht, werde das nachher nachforschen. Das beunruhigt mich etwas, weil ich da ausgeschlossen sein könnte.

In den Versicherungsbestimmungen, Teil 2 (Tarifbestimmungen), B, steht, daß der Beitrag neu angepaßt wird (§12), aber es steht nichts drin, was beim Unfallereignis ist. Bei unwahren Angaben wird der Beitrag rückwirkend angepaßt, ggf. eine Vertragsstrafe in Höhe des Beitrages (§9).

In den AKB steht unter A (§2b): Einschränkungen des Versicherungsschutzes:
Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei,
… (b) wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht.

winter

Grundsätzlich darf jeder fahren, der einen Führerschein hat und dem es vom Halter des Autos erlaubt wird. Das gefährdet auch den Versicherungsschutz nicht.

Aber:

Wenn die Versicherung einen Prämiennachlass gewährt, weil der Halter angegeben hat, dass keine Fahrer unter 25 Jahren sind und es passiert einem jungen Fahrer ein Unfall, kann die Versicherung die Nachlässe zurückfordern. Auch Vertragsstrafen sind möglich. Ähnliches gilt, wenn man die Fahrleistung zu gering angibt.

Besser ist es, der Versicherung vor der Reise die veränderte Situation mitzuteilen und ggf. geringe Beiträge dazuzuzahlen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Dann schreibe Deiner Versicherung:

In der Zeit von… bis… soll das Auto auch von Fahrern, die jünger als 26 Jahre sind gefahren werden.

und warte ab wie die gesellschaft reagiert.