Ist es möglich, von einem BEKANNTEN, der in der Haftpflicht auf 35% runter ist, diese zu übernehmen oder kann man das nur von Verwandten?
Eine andere Möglichkeite wäre dann ja noch, daß ich die Versicherung über den Bekannten laufen lassen könnte (wenn die Prozente nicht übertragbar sind), oder?
Übertragbar sind sie meines Wissens in dem Maß, in dem du nachweisen kannst, dass du diese Prozente dir erfahren hast. Anders ausgedrückt, dass du maßgeblich daran beteiligt warst, dass es 35% oder x% sind.
Achte dabei aber darauf, dass die Prozente dem andern wegfallen. Und du kannst maximal nur soviel gutgeschrieben bekommen, wie du überhaupt erfahren konntest.
Sprich: 35% ca. 14-17 schadensfreie Jahre…
Und genauso lang musst du schon im Besitz des Führerscheins sein…
Das andere musst du nur glaubhaft nachweisen und der andere muss einer Übertragung zustimmen.
Gruß
Marco
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hallo, Marco,
man muss nicht „Mitschuldiger“ an den 35 % sein, um diese übertragen zu bekommen. Wichtig ist nur eines: dass man diese hätte auch erreichen können seit Führerscheinprüfung.
Beispiel: Mama hat 1950 den Führerschein gemacht und ist seitdem mit Papas Auto gefahren (oder auch nicht gefahren). Opa ist jetz 110 und will nicht mehr selbst autofahren, hat aber schon 35 %. Mama will jetzt ein eigenes Auto (zum Einkaufen oder weil Papa ein Despot ist und sie nicht fahren lässt). Also lässt sie sich von Opa den SF übertragen. Bekommt sie auch.
Anderes Beispiel: die Tochter hat 1995 den Führerschein gemacht. Sie will natürlich auch gerne nur 35 % bezahlen. Geht aber nicht. Von den 35 % bekommt sie nur den SF 4.
Klar?
Grüße
Raimund
Hi,
das sehe ich aber genauso wie Marco.
Schau einfach mal in die Tarifbestimmungen für die Kraftfahrtversicherung unter §28 nach, da steht es nämlich unter anderem dieses:
Zur Glaubhaftmachung nach Abs. 1 Ziffer 2 gehören insbesondere:
- eine schriftliche Erklärung des Versicherungsnehmers und des Dritten, daß der Versicherungsnehmer während des entsprechenden Zeitraums das Fahrzeug des Dritten nicht nur gelegentlich gefahren hat.
Also kann er nur den Zeitraum übertragen lassen, den er wirklich erfahren hat.
Gruß
Jochen
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muss Dich leider entäuschen: uzumkndest meine hat die Bestimmungen, die ich erwähnte.
Es geht sogar noch weiter: Hat der Partner noch nie ein eigenes Auto gehabt (in unserem Beispiel die Mama) und schließt jetzt eine eigene Autoversicherung ab, so bekommt sie den Rabatt des Partners (hier: Papa) angerechnet. Heißt also: wenn der Ehepartner 35 % hat und sie schon passend lange den Führerschein, dann bekommt sie auch die 35 %!
Außerdem, wenn der Eigner eines Fahrzeuges sich einen zweiten Wagen zulegt, bekommt er den gleichen Rabatt, wie für sein Erstfahrzeug.
Klasse, oder?
Und da dieser Tarif u.bestimmten Umständen* auch noch einer der günstigsten in Deutschland ist, kann man nicht von schlampig sprechen.
Grüße
Raimund
geht leider nur für deutsche und evtl. angrenzende deutschsprechende Länder. Aber das Problem mit unseren ausländischen Gästen kennst Du ja selbst. Manche Versicherungen nehmen „Nichtdeutsche“ in den Kaskotarifen überhaupt nicht und zwangsweise in der Haftpflicht… ums sie bei nächster Gelegenheit wieder rauszuwerfen. Machte früher mal die ALLIANZ. kaum war der Kunde Mustafa d´rin, bekam er schon wieder die Kündigung. Denn aufnehmen mussten sie ihn. Weiß allerdings nicht, ob die das noch so handhaben. Der Fall, den ich hier angesprochen habe, war 1978/9. Damals kam die Direktive, möglichst nur noch Deutsche zu versichern.
muss Dich leider entäuschen: uzumkndest meine hat die
Bestimmungen, die ich erwähnte.
Es geht sogar noch weiter: Hat der Partner noch nie ein
eigenes Auto gehabt (in unserem Beispiel die Mama) und
schließt jetzt eine eigene Autoversicherung ab, so bekommt sie
den Rabatt des Partners (hier: Papa) angerechnet. Heißt also:
wenn der Ehepartner 35 % hat und sie schon passend lange den
Führerschein, dann bekommt sie auch die 35 %!
Moin Moin Raimund.
Möchte auch ein bischen was schreiben. Deine Beispiele sind, wenn ich richtig verstehe, alle auf Verwandten- oder Lebenspartnerklauseln bezogen.
Außerdem, wenn der Eigner eines Fahrzeuges sich einen zweiten
Wagen zulegt, bekommt er den gleichen Rabatt, wie für sein
Erstfahrzeug.
Klasse, oder?
Klasse,oder? Steht da nicht im Kleingedruckten, das im Schadensfall eines Fahrzeugs, beide zurückgestuft werden?
Das wäre dann wirklich Klasse!!!
alf
ist in TB (Tarifbestimmungen) geregelt…
und das wiederum heißt, daß es die Versicherer machen können, wie sie wollen…
Was die Rabattübertragung von einer auf eine andere Person angeht, kenne ich es nur so, daß eine Bescheinigung, wie Marco beschrieben hat, notwendig ist. Mehr noch: Ist der neue Vertrag bei einer anderen Gesellschaft, als der alte Vertrag, von dem urpsprünglich der SFR kommt, muß die neue Gesellschaft ja den SFR anfragen und als Nachweis diese Bescheinigung bei der alten Gesellschaft vorlegen, sonst nix iss mit Prozenten, weil die alte Gesellschaft sagen wird: Unser VN ist eine andere Person und keine Auskünfte erteilt.
Was Versicherer alles bei der Ersteinstufung von Fahrzeugen machen, bleibt der Phantasie, der Geschäftspolitik vorbehalten, d.h. im Klartext: Da gibt es alles mögliche…
Gruß
Andreas
hallo,Alf
Möchte auch ein bischen was schreiben. Deine Beispiele sind,
wenn ich richtig verstehe, alle auf Verwandten- oder
Lebenspartnerklauseln bezogen.
richtig, ist aber so viel ich weiß bei allen Schadenfreiheitsrabattübertragungen (wow, was für´n Wort!).
Außerdem, wenn der Eigner eines Fahrzeuges sich einen zweiten
Wagen zulegt, bekommt er den gleichen Rabatt, wie für sein
Erstfahrzeug.
Klasse, oder?Klasse,oder? Steht da nicht im Kleingedruckten, dass im
Schadensfall eines Fahrzeugs, beide zurückgestuft werden?
Das wäre dann wirklich Klasse!!!
nein, warum soll das andere Auto herabgestuft werden, weil das erste einen Unfall hatte?
Grüße
Raimund
und das wiederum heißt, daß es die Versicherer machen können,
wie sie wollen…
Richtig: bei der KFZ-versicherung ist ein Hauen und Stechen.
Was die Rabattübertragung von einer auf eine andere Person
angeht, kenne ich es nur so, daß eine Bescheinigung, wie Marco
beschrieben hat, notwendig ist. Mehr noch: Ist der neue
Vertrag bei einer anderen Gesellschaft, als der alte Vertrag,
von dem urpsprünglich der SFR kommt, muß die neue Gesellschaft
ja den SFR anfragen und als Nachweis diese Bescheinigung bei
der alten Gesellschaft vorlegen, sonst nix iss mit Prozenten,
weil die alte Gesellschaft sagen wird: Unser VN ist eine
andere Person und keine Auskünfte erteilt.
Bei meiner darf er sogar in einer anderen Gesellschaft sein…unter der Bedingung, dass er spätests am 1.1. des Folgejahres ebenfalls bei der Gesellschaft ist. Ist ja auch legitim. Warum sollen die auch Superrabatte geben, wenn sie davon nichts haben!
Grüße
Raimund
hallo,Alf
Möchte auch ein bischen was schreiben. Deine Beispiele sind,
wenn ich richtig verstehe, alle auf Verwandten- oder
Lebenspartnerklauseln bezogen.richtig, ist aber so viel ich weiß bei allen
Schadenfreiheitsrabattübertragungen (wow, was für´n Wort!).Außerdem, wenn der Eigner eines Fahrzeuges sich einen zweiten
Wagen zulegt, bekommt er den gleichen Rabatt, wie für sein
Erstfahrzeug.
Klasse, oder?Klasse,oder? Steht da nicht im Kleingedruckten, dass im
Schadensfall eines Fahrzeugs, beide zurückgestuft werden?
Das wäre dann wirklich Klasse!!!nein, warum soll das andere Auto herabgestuft werden, weil das
erste einen Unfall hatte?
Tja Raimund, da mußt du mal manche Versicherer Fragen. Es steht bei denen im Kleinen. Im Moment weiß ich leider nicht mehr bei welcher es war, aber es steht dort.
alf
nun, mag bei den anderen so sein, bei meiner nicht!
Grüße
Raimund
Ist es möglich, von einem BEKANNTEN, der in der Haftpflicht
auf 35% runter ist, diese zu übernehmen oder kann man das nur
von Verwandten?
Nun, es gibt Versicherungen (die meisten denke ich mal), die NUR den Rabatt von direkten Verwandten übertragen und NICHT von Bekannten. das Formular, das auch schon von den anderen angesprochen wurde, muß ausgefüllt werden. In dem muß man glaubhaft versichern, daß man in der Zeit von x bis Y regelmäßig mit eben den Fahrzeugen der Person deren Rabatt man übernehmen will gefahren ist. Der Rabatt für diese Person wäre dann weg (wurde ja auch schon geschrieben). Und Du bekommst auch nur die Jahre übertragen, die Du hättest selbst erfahren können (auch das wurde hier schon erwähnt). Unfälle werden mit angerechnet.
Eine andere Möglichkeite wäre dann ja noch, daß ich die
Versicherung über den Bekannten laufen lassen könnte (wenn die
Prozente nicht übertragbar sind), oder?
Ja, wobei es hier dann wiederum Versicherungen gibt, die bei Neuverträgen die abweichende Halterschaft nicht mehr akzeptieren, die Person wäre dann also sowohl Versicherungsnehmer als auch Halter.
Gruß,
Micha