Auto im Betriebsverm. Fragen zur EÜR etc

Hallo,

angenommen jemand hatte bisher die 30cent Regel (da bisher unter 50% betriebl. Nutzung war). Nun in den letzten 3 Monaten sind in diesem Jahr 70% betriebl. Nutzung klargeworden. Dazu ein paar Fragen.

  1. Angenommen derjenige hat sich Anfang des Jahres ein gebrauchtes Auto von Privat gekauft (Keine UST ausgewiesen). Können die Kosten dafür trotzdem abgesetzt werden, aber eben ohne UST? Also als Netto Abschreibung? Die Kosten waren zB. 3000 EUR.

  2. wo müsste derjenige nun die betriebliche Nutzung in den Steuern angeben. Wie bisher ALLES wieder in der EÜR?

  3. Wie müsste derjenige das in den Zeilen abrechnen? zB.
    Rechnungen von KFZ Reparatur (hier ist ja UST drauf, kann er diese geltend machen?)
    Steuer/Versicherung ist Netto. Hier ist es klar.
    Wird es einfach in die KFZ Kosten Zeile eingetragen (Also Konto 184). Hierbei eben einzelne Positionen mit UST oder Netto, je nach Rechnungsart?

  4. Müsste er den Privatanteil bei jeder Rechnung vor dem Eintragen abziehen? Gibt es eine Gesamtzeile für den prozentualen Abzug? Oder wie wird es gemacht?

Vielen lieben Dank!

angenommen jemand hatte bisher die 30cent Regel (da bisher
unter 50% betriebl. Nutzung war). Nun in den letzten 3 Monaten
sind in diesem Jahr 70% betriebl. Nutzung klargeworden. Dazu
ein paar Fragen.

  1. Angenommen derjenige hat sich Anfang des Jahres ein
    gebrauchtes Auto von Privat gekauft (Keine UST ausgewiesen).
    Können die Kosten dafür trotzdem abgesetzt werden, aber eben
    ohne USt? Also als Netto Abschreibung?

Ja.

  1. wo müßte derjenige nun die betriebliche Nutzung in den
    Steuern angeben. Wie bisher ALLES wieder in der EÜR?

Ja.

  1. Wie müßte derjenige das in den Zeilen abrechnen? zB.
    Rechnungen von KFZ Reparatur (hier ist ja UST drauf, kann er
    diese geltend machen?)

Ja, wenn und soweit er allgemein zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Steuer/Versicherung ist Netto. Hier ist es klar.
Wird es einfach in die KFZ Kosten Zeile eingetragen (Also
Konto 184). Hierbei eben einzelne Positionen mit UST oder
Netto, je nach Rechnungsart?

Netto, wenn vorsteuerabzugsberechtigt. Ansonsten brutto.

  1. Müßte er den Privatanteil bei jeder Rechnung vor dem
    Eintragen abziehen?

Nein.

Gibt es eine Gesamtzeile für den
prozentualen Abzug?

Nein.

Oder wie wird es gemacht?

Der Privatanteil wird als Ertrag wieder erfaßt. Siehe Anlage EÜR.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo,
danke für die Antworten.
Noch paar kleine Fragen. Danke vorab.

  1. Nun wären ja zum Beispiel die UST-Voranmeldungen für 2012 abgeschlossen. Kann dann die steuerliche Abrechnung für das Auto, das jetzt Betriebsvermögen ist, einfach in der UST-Jahreserklärung mit verrechnet werden? Das kommt sich so nicht mit den USTVA in die Quere?

  2. Wie und über welchen Zeitraum wird das Auto im Wert von zB 3000 EUR Netto (Kauf von Privat) abgeschrieben? 6 Jahre? 500 EUR pro Jahr also?

  3. Insgesamt der komplette Kaufpreis des Autos? Also ohne Abzug im Sinne von privater Nutzung?

  4. Was passiert wenn derjenige das Auto verkauft (der Verkauf muss natürlich versteuert werden), kann dann das neue Auto neu angefangen werden abzuschreiben? Mit dem neuem Kaufpreis des neuen Autos?

und 5.
Was ist wenn das Auto im folgenden Jahr unter 50% betrieblicher Nutzung kommt? Kann wieder 30cent Regel verwendet werden, oder wie lange ist die Dauer?

Danke nochmals.