Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eigentlich zwei Probleme, vielleicht könnten Sie mir helfen:
es geht um meinen Bekannten; er ist seit ein paar Monaten in Deutschland angemeldet, neulich hat er ein Auto im Ausland gekauft und dort auch angemeldet, weil er dort auch ein Wohnsitz(Anmeldung) hat. Wir überlegen jetzt gerade, wie sollte er das Auto über die Firma (Einzelunternehmen) abrechnen. Was würden Sie raten? Er wird das Auto überwiegend geschäftlich nutzen, aber das Auto ist noch im Ausland angemeldet, deswegen weiss ich nicht ,ob die beiden Sachen gleichzeitig gehen…?
Vielleicht wäre es sinnvoll, diese km-pauschale zu berechnen, aber das auto wird doch oft geschäftlich genutzt?
Er hat auch Möglichkeit bei einem Bauunternehmen zu arbeiten. Sie verlangen die Freistellungsbescheinigung von ihm. Wie sollte er dann die Rechnung schreiben? Er ist USt.pflichtig. Ihm wurde gesagt, dass er Netto-Rechnung schreiben soll. Ist das so richtig?
Im Voraus vielen Dank für die Hilfe!