Hi
mit 17 bist du laut Gesetzt noch nicht Geschäftsfähig , der Händler darf dir ohne Unterschrift der Eltern das Auto gar nicht verkaufen .
sollte er es trotztdem tun , gilt der Kaufvertrag ohne Unterschrift des Erziehungsberechtigten als Nichtig
selbiges gilt für die Zulassung und die Versicherung.
Da man bei der Zulassung der Personalausweiss vorlegen muss und eine entsprechende Bankverbindung eines Girokonto’s , wird das mit dem selbst versichern auch nichts .
Aber nichts desto trotz , du könntest ja mit den Eltern , Opa , Oma usw ein diel machen , aber dann solltest du das Objekt der begierde vr dem Kauf von dem Tüv o.ä. einmal prüfen lassen , ein so genannter Gebrauchtwagen - Check , gerade Fahranfänger die wenig hnung von Auto’s haben , werden mit billigen Anfängerauto’s gerne verarscht.
Ich erlebe es gerade in meinem Freundeskreis und einem Fiesta .
der Fiesta musste es unbedingt sein , jeder Ratschlag wurde in den Wind geschlagen.
Der Wagen wurde im März letzten Jahres für 1600,- Euro gekauft , inzwischen hat er vorne neue Stossdämpfer , vorne neue Federn , eine neue Kupplung , einen neuen Auspuff , neue Kugelköpfe an der Spurstange , einen neuen Kühler sowie das ATU Sommerfelgen montiert waren und deren Schrauben passten nicht auf die original Stahlfelgen für die Winterreifen , die original Schrauben waren natürlich nicht mehr vorhanden und mussten nachgekauft werden.
jetzt ist der Winter rum und der Rost fängt hinten am Radlauf an wie wild zu blühen
in Klartext , für nochmal rund 2000,- Euro Ersatzteile und wahrscheinlich wird der Wagen im September beim Tüv den Abschied nehmen.
wer nicht hören will muss fühlen … ähhh zahlen
Toni