moim moin
hallo liebe leute
schon mahl danke im voraus
ich habe die möglichkeit von einen kolegen ein auto zu kaufen
das auto ist in deuschland aber es ist in bulgarien angemeldet
was muss ich beachten
vieleicht hat das i
hier ja schon einmahl jemand gemacht
mfg tavern
Hallo!
schau mal hier in den Leitfaden rein:
Ganz unkompliziert ist das nicht. Allerdings hat man ja bei EU-Fahrzeugen nichts mehr mit Zoll und so zu tun.
MfG
duck313
danke für die schnelle antwort
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei EG-Mitgliedstaaten)
Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedsstaaten erforderlich bei Fahrzeugen deren Erstzulassung nicht länger als sechs Monate zurückliegt oder deren Laufleistung nicht mehr als 6000 Kilometer beträgt)
Kaufvertrag oder Originalrechnung
Pass oder Personalausweis im Original
(die Zulassung kann nicht auf den Nebenwohnsitz erfolgen, ausschließlich auf den Hauptwohnsitz
Versicherungsbestätigung nach§ 23 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung)
bei Erledigung durch Dritte Vollmacht siehe Downloads; sowie Pass oder Personalausweis des Antragstellers im Original
Einzugsermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer (ab 30.01.14 sind ausschließlichf SEPA-Lastschriftmandate vorzulegen) siehe Downloads
Ausländische Fahrzeugpapiere evtl. EG-Typengenehmigung (COC-Papier)
Ausländische Kennzeichen (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
Technisches Gutachten gem. § 21 StVZO (Vollabnahme) entfällt bei EG-Typengenehmigung (COC-Papier)
bei EG-Typengenehmigung ggf. Hauptuntersuchung
ramses90
Richtig. Um das noch etwas deutlicher zu formulieren:
Entweder COC-Bescheinigung (auf Deutsch heißt die EG-Übereinstimmungsbescheinigung) und normale, deutsche HU. Ist die COC nicht vorhanden, braucht man eine Vollabnahme.
Sind die bulgarischen Kennzeichen nicht mehr vorhanden, braucht man sowas wie eine Abmeldebescheinigung. Wenn das irgendwo in den Papieren auf bulgarisch steht, dann würde ich mir das genau zeigen lassen