Ich habe mal eine rechtliche Frage. Wenn ich einen Gebrauchtwagen in Einzelteilen verkaufe bleibt ja irgendwann das Chassis über. Ich habe irgendwo mal gehört, als Privatmann dürfe man kein Chassis verkaufen, Stimmt das?
Hallo,
das wäre mir nicht bekannt, das es eine solche Regelung gibt. Im Zweifel kannst du das aber auch bei einem Anwalt anfragen, falls du hier keine kompetente Antwort erhältst.
Gruß
Ich habe mal eine rechtliche Frage. Wenn ich einen
Gebrauchtwagen in Einzelteilen verkaufe bleibt ja irgendwann
das Chassis über. Ich habe irgendwo mal gehört, als Privatmann
dürfe man kein Chassis verkaufen, Stimmt das?
Tut mir Leid aber verstehe ich nicht ganz. Ist doch nur Metall einfach klein schneiden bzw. flexen und zum Schrott. Mir ist nicht bekannt wer darauf einen Anspruch haben sollte oder das es Sondermüll wäre. Natürlich ist alles andere was irgendwelche Flüssigkeiten beinhaltet abzulassen und vorschriftsmäßig zu entsorgen. Aber selbst einen alten Motor oder ein Getriebe kann man selbst zum Schrott bringen nur wie gesagt es müssen alle Öle oder sonstige Schadstoffe abgelassen sein. Für die Entsorgung gibt es, jedenfalls bei uns zwei mal im Jahr, ein Schadstoffmobil wo man alles kostenlos abgeben kann, in haushaltsüblichen Mengen.
Problematischer würde ich die Innenraumverkleidung, Armaturtenbrett und jegliche Kunststoffteile sehen.
Mehr kann ich dazu jetzt auch nicht sagen hoffe aber wenigsten vielleicht einen Hinweis geben zu können.
MfG OnMemory
Ich habe mal eine rechtliche Frage. Wenn ich einen
Gebrauchtwagen in Einzelteilen verkaufe bleibt ja irgendwann
das Chassis über. Ich habe irgendwo mal gehört, als Privatmann
dürfe man kein Chassis verkaufen, Stimmt das?
da bin ich leider überfragt, bevor ich Dir hier eine falsche Antwort gebe… Sorry
Ich habe mal eine rechtliche Frage. Wenn ich einen
Gebrauchtwagen in Einzelteilen verkaufe bleibt ja irgendwann
das Chassis über. Ich habe irgendwo mal gehört, als Privatmann
dürfe man kein Chassis verkaufen, Stimmt das?
Tut mir leid, kann ich leider nicht verbindlich beantworten.
Evtl. beim ADAC erfragen
MfG Siebenbürger