Hallo,
eine Person hat ein Neuwagen. Dieser hat, für die Person jedenfalls, einen Mangel ( starke Vibrationen des Motors. Kennt die Person von anderen vorigen Autos so nicht ).
Die Person gibt ihn einem zuständigen Händler ( vom Hersteller ) zur überprüfung und Mangelbeseitigung.
Nach abholen des Fahrzeugs wird eine Rechnung gestellt. 200 Euro Arbeitskosten. Die Person fragt was das soll.
Der Händler sagt das kein Mangel entdeckt wurde, das Auto vollkommen in Ordnung sei und man deshalb hier die Arbeitskosten zu tragen hat.
Die Person findet das ganz und gar nicht OK.
Muss sie zahlen ? Immerhin hat man den Wagen ja aufgrund eines Mangels und nicht aus purer Langeweile dort abgegeben.
Gruß