in der garantiezeit müssen am KFZ wartungs und pflegearbeiten in einer fachwerkstatt oder aber auch in einer freien werkstatt durchgeführt werden um die garantie zu erhalten.(nach herstellervorschrift)
Frage:darf ein KFZ-Meister privat auch diese wartungsarbeiten,nach herstellervorschrift durchführen ohne das die garantie verlorengeht.
Hallo!!
Sollte der Meister die erforderliche Genehmigung des Herstellers haben geht die Garantie nicht verloren.Liegt diese Genehmigung nicht vor und der Käufer kann diesen Nachweis nicht erbringen, wird der Hersteller auch die Garantie verweigern.
Peter