Auto-Jahreskilometerleistung im Vertrag

Hallo Experten,

als ich im letzten August zum ersten mal
eine Kfz-Versicherung abgeschlossen habe (Aachener Münchener)Teilkasko, habe ich 20000km angegeben und dachte damit käme ich zurecht.

Im Antrag wurden Kilometerstand 52000 und jährliche Fahrleistung 20000 km eingetragen.

Wenig später kam dann die Rechnung und der Versicherungsschein mit Versicherungsablauf zum 1.1.2000

Ich habe auch nicht gekündigt, also verlängerte die Versicherung sich in 2000. Ohne, so Aussage der Vertreterin, dass ein neuer Versicherungschein zugeschickt wird. Trotz des Ablaufdatums ist der weiterhin gültig, sagte sie.(1. Frage: Ist das wahr?)

Jetzt kommt das eigentliche: Im Versicherungsschein steht abweichend zum Antrag allerdings 24000 km. Gut für mich sollte man denken, und die Vertreterin sagte auf Anfrage, das das so in Ordnung sei, weil die Abstufung für einen neuen Tarif erst über 24000km beginnt.

Jetzt stelle ich fest, dass ich tatsächlich mehr als 20000 km Fahrleistung habe.

2.Frage

Was ist im Schadensfall gültig: Die im unterschriebenen Antrag angegebenen 20000 km oder im Versicherungsschein 24000km?

Danke für die Hilfe

Matthias Günther

Hi,

Ich habe auch nicht gekündigt, also
verlängerte die Versicherung sich in
2000. Ohne, so Aussage der Vertreterin,
dass ein neuer Versicherungschein
zugeschickt wird. Trotz des Ablaufdatums
ist der weiterhin gültig, sagte sie.(1.
Frage: Ist das wahr?)

Ja, es steht in den Versicherungsbedingungen,das der Vertrag sich automatisch um ein jahr verlängert, wenn er nicht gekündigt wird. Meist bekommt man aber einen kleinen Schriebs, wo die neue Rabattklasse und der Beitrag draufsteht.

Was ist im Schadensfall gültig: Die im
unterschriebenen Antrag angegebenen 20000
km oder im Versicherungsschein 24000km?

Gültig sind die im Versicherungsschein angegebenen Kilometer.
Gruß,
Micha

Hallo,

Du brauchst Dir tatsächlich keine Sorgen bezüglich der im Antrag angegebenen und im Versicherungsschein dokumentierten km zu machen. Bei der AM ist die Prämienberechnung für Kilometerleistungen bis 24000 pro Jahr gleich.

Nachzulesen auf der Internetseite der AM unter www.amv.de.

Gruß

Norbert

Danke für die Antworten,

aber was muss ich machen, wenn ich feststelle, dass ich 1000 km oder so mehr brauche?

Matthias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Matthias,

die Staffel geht von 18.000 bis 24.000 km. Wenn Du über diese Leistung hinaus kommst, solltest Du dies dem Versicherer melden. Dann wirst Du in die nächste Klasse eingestufst und mußt noch eine Nachzahlung leisten.

Kommst Du unter diese KM-Leistung, solltest Du Dich ebenfalls melden, da Du dann von Deinem Versicherer Geld zurück bekommst.

Gruß

Norbert

Hi! Meinst Du nicht, daß die AM etwas teuer ist? Vergleiche doch mal mit der HUK oder VHV.

alf

Hallo Experten,

als ich im letzten August zum ersten mal
eine Kfz-Versicherung abgeschlossen habe
(Aachener Münchener)Teilkasko, habe ich
20000km angegeben und dachte damit käme
ich zurecht.

Im Antrag wurden Kilometerstand 52000 und
jährliche Fahrleistung 20000 km
eingetragen.

Wenig später kam dann die Rechnung und
der Versicherungsschein mit
Versicherungsablauf zum 1.1.2000

Ich habe auch nicht gekündigt, also
verlängerte die Versicherung sich in
2000. Ohne, so Aussage der Vertreterin,
dass ein neuer Versicherungschein
zugeschickt wird. Trotz des Ablaufdatums
ist der weiterhin gültig, sagte sie.(1.
Frage: Ist das wahr?)

Jetzt kommt das eigentliche: Im
Versicherungsschein steht abweichend zum
Antrag allerdings 24000 km. Gut für mich
sollte man denken, und die Vertreterin
sagte auf Anfrage, das das so in Ordnung
sei, weil die Abstufung für einen neuen
Tarif erst über 24000km beginnt.

Jetzt stelle ich fest, dass ich
tatsächlich mehr als 20000 km
Fahrleistung habe.

2.Frage

Was ist im Schadensfall gültig: Die im
unterschriebenen Antrag angegebenen 20000
km oder im Versicherungsschein 24000km?

Danke für die Hilfe

Matthias Günther

Hallo Matthias,

die Staffel geht von 18.000 bis 24.000 km. Wenn Du über diese
Leistung hinaus kommst, solltest Du dies dem Versicherer
melden. Dann wirst Du in die nächste Klasse eingestufst und
mußt noch eine Nachzahlung leisten.

Im Normalfall wird kein Beitrag nacherhoben, sondern erst ab nächster Fälligkeit.

Kommst Du unter diese KM-Leistung, solltest Du Dich ebenfalls
melden, da Du dann von Deinem Versicherer Geld zurück
bekommst.

Es wird ebenso auch kein Beitrag erstattet.