Auto kaputt repariert?!

Hallo,

am 9. Juni haben wir das Auto meiner Freundin zur Inspektion in die Vertragswerkstatt gegeben. Im Rahmen der Inspektion wurde aufgrund eines werkstatt-internen Rückrufs etwas an der Nockenwelle verändert. Uns wurde dies als „qualitätsverbessernde Maßnahme“ erklärt. Das war natürlich kostenlos. Das Auto ist übrigens EZ 09.2009 (also noch in der Garantie) und hat 29500km gelaufen.

  1. Das Auto wurde nicht zum vereinbarten Zeitpunkt fertig sondern erst Tage später. Es gab also von Anfang an Probleme.

  2. Nachdem wir das Auto zurück hatten gab es nach wenigen km Probleme: es startete schlecht, ruckelte stark, hatte kaum Leistung und die Motorkontrollleuchte brannte. Also zurück in die Werkstatt.

  3. Nach ein paar Tagen das Auto wieder zurück bekommen. Angeblich Fehler gefunden und behoben. Dann wieder nach wenigen km die gleichen Probleme. Auto wieder in die Werkstatt.

  4. Nach mehreren Tagen gesteht die Werkstatt das sie nicht weiß wo der Fehler liegt und sie das Auto weitergeben müssen ins Technikzentrum.
    Bis wir das Auto zur Inspektion gebracht hatten lief das Fahrzeug problemlos und einwandfrei!

So ist der Stand bis heute und das ist jetzt über 4 Wochen her. Wir hatten zwar die ganze Zeit über einen Leihwagen aber die ganze Sache ist für uns trotzdem mehr als ärgerlich.

Jetzt zu meiner Frage: Ich habe Angst das das Auto „kaputt repariert“ wurde und meine Freundin möchte es eigenglich gar nicht mehr zurück haben. Sie ist auf ein zuverlässiges Auto angewiesen und diese Zuverlässigkeit sehe ich nicht mehr gegeben. Außerdem befürchten wir Spätfolgen durch die ganze Bastelei am Motor und eine Wertminderung bei einem Verkauf des Fahrzeugs.
Mal angenommen das Auto wird jetzt irgendwann mal repariert,was ist denn jetzt für uns möglich? Können wir einfach sagen wir möchten das Auto so nicht zurück? Was ist rechtlich machbar? Am liebsten wäre uns das Autohaus kauft uns das Auto ab.

ist das auto gelast finanziert oder gekauft worden?

bin noch im büro schreibe eucht heute abend gegen 22 uhr ne ausfühliche antwort

ich hoffe ihr habt noch nix bezahlt?

LG Mario

Nein wir haben die Inspektion noch nicht gezahlt.

Das mit dem Auto ist bissel kompliziert. Meine Freundin hat den Wagen bei einem anderen Händler als Halbjahreswagen gekauft, finanziert über die Santander-Bank. Der Kredit bei der Santander wurde dann im Mai abgelöst von einem Kredit bei der Volksbank, weil das auch die Hausbank meiner Freundin ist. Seitdem hat sie jetzt auch den Fahrzeugbrief.

Die Werktstatt die jetzt den Huddel verursacht hat ist nicht der Händler wo meine Freundin das Auto gekauft hat.

Danke schonmal für die Hilfe, warten dann auf heute abend!

also ist der kredit schon abgezahlt?

ich kann schonmal soviel sagen, dass die werkstatt für sämtliche schäden und folgeschäden aufkommen muss weiteres und die rechtlichen grundlagen dann heut abend

Das Auto ist bezahlt, der Kredit bei der Volksbank läuft aber noch ein paar Jahre, aber das ist ja ein Privatkredit, daher eigentlich nicht relevant oder?

Das die Werkstatt für alle Schäden und Folgeschäden aufkommen muss ist schonmal gut, schließlich ist das Fahrezeug noch innerhalb der Garantie und auf die Reperaturen müssen sie ja auch wieder 2 Jahre Garantie geben richtig?

Meiner Freundin geht es vor allem darum, dass sie dieses Auto eigentlich gar nicht mehr zurück haben möchte, weil es nie mehr in dem Zustand sein wird in dem sie es abgegeben hat, auch wenn die Werkstatt für Folgeschäden geradestehen muss.

also ist der kredit schon abgezahlt?

ich kann schonmal soviel sagen, dass die werkstatt für
sämtliche schäden und folgeschäden aufkommen muss weiteres und
die rechtlichen grundlagen dann heut abend

Hallo,

wurde das Auto in eine „Firmenfachwerkstatt“ von der Herstellerfirma gebracht? Dann sollten Sie sich an die Zentrale wenden.
Wenn nicht, dann sollten Sie in einer Fachwerkstatt genau überprüfen lassen, wer was falsch gemacht hat, oder aber ob hier ein üblicher Verschleiß o.ä. vorliegt.
Ggfl. könnten Sie auch einen Sachverständigen zur Begutachtung heranziehen, was aber Kosten auslöst. Ob Sie diese wiederbekommen, hängt von dem Ergebnis ab.
Mehr kann ich, ich bin auch kein Autofachmann, nicht vorschlagen.
mfg
PB

hallo nochmal

sorry, ist etwas später geworden…

also wenn ihr den wagen in die werkstatt bringt muss die werkstatt ein „magelfreies“ ergebnis liefern sie schuldet den Erfolg. d.h. solange der wagen nicht widerhergestellt ist muss die werkstatt solange nachbessern, bis der schaden beseitigt ist.

die werkstatt macht sich unter umständen schadenersatzpflichtig, (z.b. verdiestausfall, wertverlust z.b. bei motorschaden) ggf. muss das autohaus mit in die pflicht genommen werden.

die begründung,dass deine freundin ein zuverlässiges auto braucht hilft euch alleine lieder nicht weiter das ist zwar vollkommen verständlich aber leider rechtlich nicht relevant.

das auto in dem Sinne zurückgeben könnt ihr nur, wenn ihr den kaufvertrag anfechtet z.B. wegen täuschung oder drohung das müsst ihr allerdings nachweisen

nochwas zur garantie… die garantie ist eine freiwillige sache des händlers…
die gewährleistung ist gesetzlich …gillt aber nur 6 monate danach gilt die beweislastumkehr, dann müsstet ihr nachweisen, dass der schaden schon beim kauf bestand bzw, euch etwas verschwiegen wurde etc.

es gibt zwar die gestzlich regelung… das man bei einer mangelhaften sache nach 2 erfolglosen reparaturen weertersatzminderung oder rücktrott wählen kann dies gilt aber leider nicht für autos, denn da sind reparaturen nichts unnormales … solche wie bei euch allerdings schon…

das waren erstmal die grundlagen in aller kürze schreibt mir einfach zum weiteren vorgehen

Lg Mario

Danke für die HIlfe!

Die Werkstatt hat gestern abend nochmal angerufen, das Auto ist jetzt aus dem Technik Zentrum zurück und angeblich repariert.
Die Sache ist ja die, dass die ganzen Probleme nur aufgetreten sind weil die Werkstatt an der Nockenwelle rumgebastelt hat. Wie die sagen hatten sie angeblich keine andere Wahl, sie mussten das machen.

Heute nachmittag haben wir Termin beim Rechtsanwalt, mal sehen was der sagt. Ich dachte mir aber schon das da rechtlich nicht viel zu machen ist.

Ich sage dann mal bescheid was es gegeben hat.