Ich habe sehr günstig ein Auto angeboten bekommen. Ein 6 Monate alter Golf für 6500,- incl. MwSt. Das Auto stammt aus einer Insolvenz, also von einem Insolvenzverwalter. Es gibt eine offizielle Rechnung.
Dieses Fahrzeug möchte ich aber direkt weiterverkaufen, natürlich mit Gewinn !!! Wie sieht es jetzt aus, wenn ich beim Verkauf keinen Kaufvertrag mache… also die Steuer nirgends auftaucht… von Privat an Privat…
Kann man diesen Verkauf dann nachrecherchieren, Finanzamt-Technisich meine ich… und kann das später irgendwelche Nachteile für mich haben ???
Du erwartest jetzt aber nicht ernsthaft, dass wir Dir Tipps geben, wie Du das Finanzamt betrügen kannst???
Als Privatperson wirst Du das Fahrzeug aber eh nicht ohne MwSt. erwerben können, musst sie also zahlen.
Und beim Verkauf von Privat (egal ob an Privat oder Gewerblich) wird die MwSt. nicht ausgewiesen, d.h. Du verkaufst den Wagen ohne MwSt. weiter. Den Differenzbetrag (Gewinn) musst Du bei der Einkommensteuererklärung als „privates Veräußerungsgeschäft“ (Zeile 38) angeben. Wobei Freibeträge zu berücksichtigen sind.
Inwieweit das - vor allem bei einem einmaligem Geschäft - jemand nachprüft ist eine andere Sache.
Als Privatperson wirst Du das Fahrzeug aber eh nicht ohne
MwSt. erwerben können, musst sie also zahlen.
Hallo Guido,
auch ein Gewerbetreibender muss die Mw-/Umsatzsteuer IMMER bezahlen, kann also niemals netto kaufen. Der Unterschied zum Privatmann besteht nur darin, dass der Gewerbetreibende, soweit er selbst umsatzsteuerpflichtig ist, die bezahlte „Vorsteuer“ im Rahmen der eigenen Steuerabrechnung geltendmachen kann (=> Vorsteuerabzug).
wenn Du das einmal machst kann kein Finanzamt was,
wenn Du das häufiger machst, ist das wie ein Gewerbe, dann mußt Du es versteuern und ein Gewerbe anmelden1