Wenn man als Freiberufler arbeitet, ohne Vor- und Umsatzsteuer, eine Einnahme-Überschuss-Rechnung macht. und dann ein Auto kauft, es ausschließlich betrieblich nutzt.
Die Möglichkeit der jährlichen Abschreibungsbeträge und alle mit dem Auto im Zusammenhang stehenden Betriebskosten (Benzin, Reparatur, Versicherung etc.) als Ausgaben ansetzen, das ist klar.
Meine Frage: Kann man auch den Kaufbetrag, die ca. 10.000 €, nach dem Abflussprinzip, d.h. im Jahr des Kaufs, als Ausgabe ansetzen?
Wenn man als Freiberufler arbeitet, ohne Vor- und Umsatzsteuer, eine Einnahme-Überschuss-Rechnung macht. und dann ein Auto kauft, es ausschließlich betrieblich nutzt.
Die Möglichkeit der jährlichen Abschreibungsbeträge und alle mit dem Auto im Zusammenhang stehenden Betriebskosten (Benzin, Reparatur, Versicherung etc.) als Ausgaben ansetzen, das ist klar.
Wenn das mit den Abschreibungen klar ist, dann ist doch auch klar, worauf die basieren?
Meine Frage: Kann man auch den Kaufbetrag, die ca. 10.000 €, nach dem Abflussprinzip, d.h. im Jahr des Kaufs, als Ausgabe ansetzen?
Dies wäre möglich beim Verkauf des Fahrzeugs noch im selben Jahr, wobei dann naturgemäß der Verkaufserlös als Einnahme zu verbuchen wäre. Eine weitere Möglichkeit wäre ein unversicherter Totalschaden in diesem Jahr.