Hallo,
ich habe mal eine Frage bezüglich der Abwrackprämie. Wäre es eigentlich theoretisch möglich ein Auto von einem bekannten verschrotten zu lassen, der sich dann einen Jahreswagen kauft und diesen sofort wieder an mich weiter verkauft? Oder könnten in diesem Fall Probleme mit Versicherung etc. auftreten? Habe zu dem Fall noch nichts gefunden!
Gruß
ich habe mal eine Frage bezüglich der Abwrackprämie. Wäre es
eigentlich theoretisch möglich ein Auto von einem bekannten
verschrotten zu lassen, der sich dann einen Jahreswagen kauft
und diesen sofort wieder an mich weiter verkauft?
Hallo
Welchen Wagen willst du verschrotten,deinen ? Dann mußt du auch einen
Neuwagen (bzw.Jahreswagen vom Händler)kaufen.
Wenn das Auto,das deinem Bekannten gehört,verschrottet wird und ein Neuwagen
oder Jahreswagen(vom Händler)gekauft und auf ihm angemeldet wird ,bekommt dein Bekannter die Prämie.
Ich frag mich,was du davon hast? Wenn du den Wagen von ihm abkaufst,kannst du natürlich keinen Antrag für die Prämie stellen.
Oder könnten in diesem Fall Probleme mit Versicherung etc. auftreten?
Den Versicherungen ist es egal ob und wie das mit der Prämie läuft. Ich habe vor 20 jahren auch mal ein Wagen gekauft,der nach 2 Wochen wieder verkauft wurde.
Nur sollte es nicht zur Gewohnheit werden Autos nach ein paar Tagen wieder zu verkaufen.
Hallo,
wenn der Bekannte das Auto eh verschrotten und selber kein anderes/neues Auto will, warum nicht?
Wenn ein entsprechend altes Auto nachweislich verschrottet wird und ein (fast) neues angeschafft und auf den Bekannten zugelassen wird, kann er den Kaufvertrag bzw. Fahrzeugscheinkopie einreichen und die Prämie kassieren. Dass man das neue Auto eine gewisse Zeit behalten muss, davon steht AFAIK nirgendwo etwas.
Sicherheitshalber würde ich aber den Wagen bis zum Erhalt der Prämie auf den Bekannten zulassen.
Die Kosten für Steuer und Versicherung werden aufgrund der kurzen Laufzeit etwas teurer sein, das sollte sich aber trotzdem lohnen. Wobei die Frage ist, ob Du den Wagen nicht sogar gleich auf Deinen Namen versichern kannst, als Halter abweichend der Bekannte.
Ist nur die Frage, wie es bei eventuellen Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüchen aussieht, sind die übertragbar?
Beste Grüße
Guido
Welchen Wagen willst du verschrotten,deinen ? Dann mußt du
auch einen
Neuwagen (bzw.Jahreswagen vom Händler)kaufen.
Nein, den von einem Bekannten
Wenn das Auto,das deinem Bekannten gehört,verschrottet wird
und ein Neuwagen
oder Jahreswagen(vom Händler)gekauft und auf ihm angemeldet
wird ,bekommt dein Bekannter die Prämie.
Ich frag mich,was du davon hast?
Ich gebe ihn 200 Euro für seinen der einen Motorschaden hat und bekomme dafür die Prämie von ihm.
Wenn du den Wagen von ihm
abkaufst,kannst du natürlich keinen Antrag für die Prämie
stellen.
Er soll den Antrag für die Prämie stellen und den Jahreswagen kaufen