Hallo, gehen wir mal von folgendem Fall aus.
Jemand verkauft ein Auto privat an privat. Es handelte sich um ein vor ein paar Jahren durch den Vorbesitzer importierten Wagen aus den USA. Das Fahrzeug hätte beim Verkauf noch TÜV der damals vom Vorbesitzer durchgeführt wurde.
Beim jetzigen Verkauf waren Mängel vorhanden, wurde aber alle bei der Besichtigung und Probefahrt angegeben und auch im Kaufvertrag erwähnt. Es handelte sich hierbei um den gebräuchlichen ADAC Vordruck mit Ausschluss der Sachmängelhaftung.
Jetzt meldet sich der Käufer und möchte den Kaufvertrag rück-abgewickelt haben und droht mit deinem Anwalt. Sein bekannter sei Gutachter und habe durch Zufall festgestellt, dass das Fahrzeug mit manchen USA-Teilen (besonders Bremsen) nicht der deutschen Straßenverkehrsordnung genügt und eigentlich nicht zugelassen werden, geschweige denn den TÜV im Oktober bekommen haben dürfte. Auch soll das Fahrzeug einen Unfall gehabt haben, was dem Verkäufer aber nicht bekannt war.
Muss der Verkäufer (privat) das Auto zurücknehmen?
Danke