Hallo liebe Experten,
ich habe zur Zeit folgendes Problem:
Anfang August habe ich von einem „Bekannten“ ein Auto gekauft bzw. den Kaufvertrag unterschrieben. An dem Auto mussten noch einige Dinge repariert werden.
Im Kaufvertrag steht nur der Autotyp,dass ein Austauschmotor enthalten ist ,der Kaufpreis und die Anzahlung .Da die Papiere und die Schlüssel zu der Zeit des Vertragsabschluss nicht in der Hand des Mechanikers waren haben wir das Datum der Erstzulassung sowie den kmStand offen gelassen und er hat uns mündl. diese Daten mitgeteilt.
Als ich nun letzte Woche das Auto und die dazu gehörigen Papiere erhielt, stellte ich fest dass diese Angaben nicht mit denen mir mitgeteilten übereinstimmen : Mir wurde ein Kmstand von 60-70000 km und ein BJ 95-96 mitgeteilt die Wahrheit sieht so aus dass 125.000km drauf sind und die Kiste Baujahr 93 ist !
Mehr Informationen stehen auch unten im Brett „vierräder“.
Meine Frage ist nun : wie komme ich aus diesem vertrag raus ?
Würde es im Extremfall überhaupt etwas bringen gegen ihn anzugehen ? Habe ich rechtlich gesehen eine Chance ?
Der Mechaniker weiss noch nicht dass ich den Kauf rückgängig machen möchte ! Ich habe morgen einen termin mit ihm weil ich bisher nur die Anzahlung gezahlt habe und er mir bisher nur einen Schlüssel gegeben hat .
Also liebe Experten was ratet ihr mir ? Was soll ich tun ?
Für eure Antworten bin ich euch im vorraus schon dankbar !
Viele Grüsse
Patricia
Hi Patricia,
es ist davon abhängig, was im Kaufvertrag steht und was der wirkliche Wille der Vertragsparteien ist.
Steht im Kaufvertrag etwas darüber, dass du das Fahrzeug besichtigt und probegefahren hast?
In dem Fall wäre dir das Auto bei Vertragsschluss bekannt gewesen und man kann dir vorhalten, dass du dich über die Eigenschaften des Autos ein Bild hättest machen können.
Was deinen wirklichen Willen betrifft, so mußt du das natürlich beweisen können. Kannst du beweisen, dass dir ein Auto mit 60000 km und Baujahr 95/96 versprochen bzw. verkauft worden ist?
Wenn ja, hast du gute Aussichten, von dem Vertrag wieder loszukommen.
Wenn nein, wird es schwer.
Gib vielleicht noch ein paar Informationen ins Brett.
Oh danke für diese prompte Antwort !!
Also in dem Vertrag steht eigentlich nichts weiter drin als:
Name und Anschrift von Verkäufer und Käufer,Autohersteller und TYp ,amtl. Kennzeichen,KFZ-ufallfrei,Besondere Vereinbarungen: Austauschmotor, Endpreis und Anzahlung,Restbetrag bei Übergabe ,unten ist dann noch ein kleiner Text dass das Auto solange im Besitz des Verkäüfers bleibt bis der restbetrag bezahlt ist und dass der Verkäufer in dieser Zeit nicht vermieten oder jemand anderem überlassen darf … mehr nicht !
Für die Angaben bezügl. Angaben und kmStand hab eich einen Zeugen!
Hoffnungsvolle Grüsse
Patricia
Kaufvertrag anfechten!
und versuchen Ihn rückgängig zumachen.
und niewieder mit dem Bekannten Geschäfte machen.
Wen du deine Infos schriftlich hast ist der Vertrag sofort nichtig.
wegen betrug
Du kannst von dem Vertrag zurücktreten, indem du ihn anfechtest.
Der Vertrag ist nichtig, weil dir nicht das Auto übergeben worden ist, das du gekauft hast (60000 km, Bj 95/96).
Verlange die Anzahlung zurück oder das Auto, das dir versprochen worden ist.
Leider gibt es oft genug Schwierigkeiten, dass der Verkäufer die Anzahlung nicht herausgeben will. Dann solltest du schnell einen Anwalt aufsuchen.
Vielleicht hast du aber Glück und der Verkäufer gibt dir das Geld zurück und die Sache ist erledigt.
Viel Glück!