da zu vermuten ist, das die Fahrzeuge als Sicherheit hinterlegt sind, wird die Bank die Fahrzeuge zurückfordern und verwerten. Das ist vollkommen unabhängig davon, auf wen das Auto läuft.
es gibt aber auch die Möglichkeit mit dem Inso-Verwalter eine Vereinbarung zu treffen, dass die Kreditraten aus dem nichtpfändbaren Vermögen beglichen werden.
Dahingehend muss sich der Schuldner jedoch selber umgehend mit dem eingesetzen Inso-Verwalter in Verbindung setzen, bevor dieser alle laufenden Verträge kündigt.
Kann der Schuldner die Raten nicht zahlen, sind die Autos weg.