Hallo,
ich weiß nicht, ob ich jetzt hier in diesem Brett richtig bin … aber zu folgender Frage:
ich hab noch nie ein Auto geleast, kenne mich daher mit den Konditionen und dem ganzen Procedere nicht so aus.
Mich würde aber interessieren, was in folgemden Fall passieren würde:
Jemand war z.B. arbeitslos, z.B. 11 Monate (Arbeitslosengeld-Tageskontingent von 365 Tagen also beinahe erschöpft), findet aber dann wieder einen normalen, regulären Beruf und arbeitet in diesem wieder, sagen wir mal, 1 Jahr.
Neuen Anspruch für den Notfall hätte er auf Arbeitslosengeld I aber erst wieder nach 2 Jahren Berufstätigkeit, wenn ich recht informiert bin.
Was passiert aber, wenn derjenige in diesem einen Jahr der neuen Berufstätigkeit sich ein Auto leasen würde und jeden Monat 100 Euro z.B. Leasingraten zahlen müsste - er aber z.B. nach einem Jahr betriebsbedingt gekündigt wird?
Jetzt würde er aber, da er noch nicht wieder 2 Jahre gearbeitet hat, nur noch für 1 Monat Arbeitslosengeld I kriegen, danach wäre er ein Fall für Hartz IV = 345 Euro im Monat ==> von diesen sind aber unmöglich Leasingraten zu bezahlen.
Was passiert dann genau mit dem Auto, den Raten, kommen sonst noch welche Kosten bzgl. des Autos (Leasing) auf denjenigen zu?
Was macht man allgemein in so einem Fall - leasen oder nicht leasen -, denn man kann ja heutzutage nie sicher sein, ob man nicht arbeitslos wird?
Danke.
Chris