Auto (man mir faellt kein besserer Titel ein)

Hallo,

meine frage: Wenn ich mit einem Auto, welches in den Niederlanden zugelassen ist, nach Deutschland fahre, dort von der Polizei angehalten werde und die Beamten feststellen das gewisse Veraenderungen im Fahrzeug laut STVO so ohne weiteres nicht zugelassen sind, was passiert dann?

Ich rede hier nicht von sicherheitsrelevanten Veraenderungen sondern von z.B. Sitzbank und Tisch auf der Ladeflaeche eines Busses.
Enfernen der Rueckbank etc.

Hintergrund ist das wir im Augenblick einen Bus als Camper umbauen. Dieser wird hier dann auch noch als Camper eingetragen. Daher muss ich mit meinem naechsten Urlaub nach Deutschland noch warten bis die Umbauten ‚durch‘ sind und ich meinen Bus ummelden kann.

Freunde von mir sagten ich soll mir da nicht so einen Stress machen, in D koennen sie mir eh nix,

Ich habe die Rueckbank meines Busses entfernt, Schraenke und eine kleine Waschstelle eingebaut, eine Kochecke mit Gasflasche befindet sich NICHT im Fahrzeug.

Wie ist das jetzt? Ich muesste jetzt gerade mal sehr dringend runter, mein Neffe hat sich mal rausgenommen 2 Monate frueher auf die Welt zu kommen als gelpant.

Vielen Dank fuer eure Antworten

Fonz

Hi,

Deine Frage kann ich nicht beantworten, aber dies hier…

sondern von z.B. Sitzbank und Tisch auf der Ladeflaeche eines
Busses.
Schraenke und
eine kleine Waschstelle eingebaut,

…sind durchaus sicherheitsrelevante Einbauten. Wenn die nicht ordentlich befestigt sind, werden die bei einem Unfall lebensgefährlich.

Wie ist das jetzt? Ich muesste jetzt gerade mal sehr dringend
runter, mein Neffe hat sich mal rausgenommen 2 Monate frueher
auf die Welt zu kommen als gelpant.

Da fiele mir noch die Bahn ein…

Gruß Stefan

Hallo Fonzie,

Wenn das Auto in NL so zugelassen ist und NL-Tüv hat, dann können die deutschen Polizisten dir überhaupt nichts, außer dich schikanieren, ohne daß etwas dabei rauskommt.

Gruß
Sticky

Hallo,

gemäß der „Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntKfzVO)“

ist die Zulassung des Herkunftslandes des Kfz. verbindlich,solange der
Standort des Kfz. nicht „dauerhaft“ ins Ausland verlegt worden ist…
d.h. der Aufenthalt (zum B.) in D länger als 6 Monate dauert…

mfg
Frank

Vorab die Frage. Bist Du Deutscher und wohnst in Deutschland oder bist Du Niederländer???

Hallo Ina,

innerhalb der EU ist es egal,wer das Fahrzeug führt…
Bei Nicht-EU-Staaten ist das nur für die Steuer interessant…