Auto mit 10 km ein Gebrauchtfahrzeug?

Ich möchte bei einem Händler ein EU-Fahrzeug kaufen und habe eine verbindliche Bestellung abgegeben (deutsche Papiere, Händlervertrag). Das Fahrzeug ist Erstzulassung 11/2011 und hat 10 km. Jetzt wurde mir der Kaufvertrag zugesandt, da steht drin, es wäre ein Gebrauchtfahrzeug und die Gewährleistung betrüge nur noch ein Jahr. Auf der Homepage steht jedoch unter „Fahrzeugbeschreibung“ EU-NEUFAHRZEUG! Ist das so rechtens? Kann ich mich wehren? Oder von meiner verbindlichen Bestellungg zurücktreten?
Ich wäre für konkrete Antworten dankbar!

Hallo,

was auf der Homepage steht ist zunächst ohne belang, denn entscheidend ist der Vertrag. Bei Gebrauchtfahrzeugen, und als solche werden EU Importe häufig ausgegeben, deshalb auch 10 km, macht der Händler sich die verkürzte Gewährleistungsfrist zu nutze. Allerdings kannst du den Vertrag entsprechend zurückweisen, wenn ihr etwas anderes vereinbart habt. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist eher schwer möglich, da der Grundsatz pacta sunt savanda gilt, was so viel heißt wie, am Vertrag soll möglichst festgehalten werden. Am besten ist es, wenn du dich bei deinem Händler meldet und das Problem ansprichst. Ich denke, er wird dir eine Lösung anbieten können.

Gruß

Hallo,

ich vermute mal du hast einen Tippfehler und das Auto ist EZ 11/2010.

Der Verkauf als Gebrauchtwagen ist meiner Meinung nach richtig. Sobald ein Fahrzeug eine Erstzulassung hat, darf es sogar nicht mehr als Neuwagen verkauft werden. Würde der Händler es als Neuwagen verkaufen, hätte er ein Problem.

Die Ausschreibung im Internet „Eu Neufahrzeug“ halte ich für falsch unnd irreführend. Du solltest den Händler darauf ansprechen. Das ist eine Falschangabe. Allerdings muss man auch wissen, dass solche Ausschreibungen im Internet meistens den Zusatz „Irttümer vorbehalten“ enthalten). Hier kann ich dir keine ganz klare Antwort geben, halte es aber zumindest für sehr kritisch. D.h. ich denke der Händler sollte für diese Falschangabe dir ggb noch ein gewisses Entgegenkommen zeigen.

Einen Grund für einen Rücktritt vom Kaufverrag erkenne ich nicht.

Gewährleistung:
Richtig: bei Gebrauchtwagen nur 1 Jahre Gewährleistung ab Übergabe. Je nach Marke geben aber die Hersteller Garantie (die zwei Jahre ab EZ gilt). Bitte sag mir noch, welche Marke das Auto ist um hier klarar antworten zu können.

Viele Grüße