Ich möchte bei einem Händler ein EU-Fahrzeug kaufen und habe eine verbindliche Bestellung abgegeben (deutsche Papiere, Händlervertrag). Das Fahrzeug ist Erstzulassung 11/2011 und hat 10 km. Jetzt wurde mir der Kaufvertrag zugesandt, da steht drin, es wäre ein Gebrauchtfahrzeug und die Gewährleistung betrüge nur noch ein Jahr. Auf der Homepage steht jedoch unter „Fahrzeugbeschreibung“ EU-NEUFAHRZEUG! Ist das so rechtens? Kann ich mich wehren? Oder von meiner verbindlichen Bestellungg zurücktreten?
Ich wäre für konkrete Antworten dankbar!
Hallo,
also dass die EZ 11/2011 ist, glaube ich nicht so ganz. 
Aber egal ob 01/2011 oder 11/2010 oder sonst wann, wenn Du ein neues Auto bestellt, dann hat Dir der Händler gefälligst auch ein wirkliches neues Auto zu liefern. Oder ihr werdet euch mit dem Preis entsprechend einig. Wobei der KM-Stand hier relativ uninteressant ist. Aber eine Tageszulassung ist für mich auch kein Neuwagen. Gewährleistung ist die eine Sache (wie lange ist überhaupt die Herstellergarantie?), Wiederverkaufswert eine andere Sache.
Beste Grüße
Guido
Ich möchte bei einem Händler ein EU-Fahrzeug kaufen und habe
eine verbindliche Bestellung abgegeben (deutsche Papiere,
Händlervertrag). Das Fahrzeug ist Erstzulassung 11/2011 und
hat 10 km.
Wenn das Fahrzeug schon mal zugelassen war, kann es natürlich noch ein Neufahrzeug sein. Bei 10km auf dem Tacho wird das auch so sein.
Es kann als „Tageszulassung“ verkauft werden.
Jetzt wurde mir der Kaufvertrag zugesandt, da steht
drin, es wäre ein Gebrauchtfahrzeug und die Gewährleistung
betrüge nur noch ein Jahr.
Das einzige, was hier „betrüge“, ist der Händler.
Der erzählt Bockmist.
Verkauft er ein Neufahrzeug ohne den Hinweis „Tageszulassung“, dann kann er mit den Vertrag mit obigem Fahrzeug NICHT erfüllen.
Verkauft er ein Neufahrzeug als Tageszulassung, so gilt:
Gewährleistung des Händlers: 2 Jahre.
Garantie des Herstellers ist aber verkürzt, da der Wagen ja offiziell schon 11/2010 zugelassen wurde.
Auf der Homepage steht jedoch unter
„Fahrzeugbeschreibung“ EU-NEUFAHRZEUG! Ist das so rechtens?
Ohne den Hinweis auf eine Tageszulassung ist das unlautere Werbung.
Kann ich mich wehren? Oder von meiner verbindlichen
Bestellungg zurücktreten?
Du hast eine verbindliche Bestellung für ein Neufahrzeug unterschrieben? Dann gilt die auch. Nicht jedoch für eine Tageszulassung.
Und wenn der Händler dich nicht nur beim Status des Fahrzeugs täuschen wollte, sondern nun auch plötzlich vom Gebrauchtwagen mit verkürzter Gewährleistung spricht, würde ich diesen Händler kaum als seriös bezeichnen. Eher als das Gegenteil davon!
Ich wäre für konkrete Antworten dankbar!
Nicht kaufen!
- Lieferung eines Neufahrzeugs ohne EInschränkungen verlangen.
- Neufahrzeug mit Tageszulassung nur, wenn Preisnachlass gegeben wird UND die volle Händlergewährleistung gegeben wird.
- Gebrauchtwagen mit eingeschränkter Gewährleistung? Das würde ich nur bei nochmals deutlichem Preisnachlass machen.
Besteht der Händler auf Vertragserfüllung, dann gehe zum Anwalt.
Aber egal ob 01/2011 oder 11/2010 oder sonst wann, wenn Du
ein neues Auto bestellt, dann hat Dir der Händler gefälligst
auch ein wirkliches neues Auto zu liefern. Oder ihr werdet
euch mit dem Preis entsprechend einig. Wobei der KM-Stand hier
relativ uninteressant ist. Aber eine Tageszulassung ist für
mich auch kein Neuwagen.
Hatte ich auch erst so schreiben wollen.
Aber wikpedia definiert eine Tageszulassung als
„ungenutztes, neuwertiges Lagerfahrzeug, das beim Händler vor Ort oder in einem Zwischenlager verfügbar ist. Abgesehen von einer evtl. Anlieferungszeit aus dem Zwischenlager ist es sofort verfügbar.“
Nur ist die „Tageszulassung“ ein meines Erachtes wesentliches Merkmal, was in einer Werbung angegeben werden muss (sonst unlauterer Wettbewerb), in der Bestellung erst recht.
hallo…
Tageszulassungen sind ein Trick der Händler um ein Fahrzeug etwas günstiger zu machen als wie ein wirklicher Neuwagen ich habe meine Autos bis jetzt nur so Gekauft ohne irgendwelche Garantieansprüche zu verlieren… Aber wie einer der Vorredner schon meinte da muss finanziel was gehen so bis zu 5000 € kann das bringen war jedenfalls bei mir so… Anstelle von 26000 bei händler A hab ich 20000 bei Händler B bezahlt plus NK (Anmeldung,Kennzeichen etc…)währe bei Händler A incl. gewesen. Aber man sollte wissen das man nicht mehr Erstbesitzer ist und das ein Eintrag vom Vorbesitzer (meistens das Autohaus) im Brief steht.
mfg