Auto mit ESP gekauft - hat aber gar kein ESP

Hallo,

wenn man ein Auto kauft, das bei mobile.de mit ESP angegeben wurde,
man aber erst deutlich (fast 1 1/2 Monate) nach der 14-tägigen Widerufsfrist herausfindet, dass gar kein ESP verbaut ist: wie hat man sich dann gegenüber dem Verkäufer zu verhalten?
Hat man ein Recht auf eine teilweise Rückerstattung des Kaufpreises?

In welcher Höhe würde dies bei einem 8-Jahre altem C-Corsa
(Kaufpreis: 3750€) ca. liegen?

Vielen Dank für Hinweise!

Hallo,
das kommt darauf an… :

  • ob ein ESP im Kaufvertrag (!) garantiert wurde oder für das darin genannte Modell zum Zeitpunkt der Herstellung üblich/Standardausstattung war

und

  • ob ein wirksamer Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde (was nicht gegen arglistige Täuschung helfen würde).

Der Wert einer Minderung würde sich meiner laienhaften Meinung am Zeitwert des damaligen Mehrausstattungspreises orientieren. Keine Ahnumg, was sowas bei einem Corsa mal gekostet hat :wink:

Gruß vom
Schnabel

Hallo,

das kommt darauf an… :

  • ob ein wirksamer Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde

na na. So einfach ist es sicher nicht. Man kann kaum vertraglich vereinbaren, ein Auto aus purem Gold zu liefern und sich dann auf einen Gewährleistungsausschluss berufen, wenn es doch nur aus Blech besteht.

http://www.jur-blog.de/grundlagen/rechtsanwalt/2008-…

http://www.mitfugundrecht.de/2008/04/lg-krefeld-%E2%…

Gruß

S.J.

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Hallo,
naja, das ist ja ein richtiger Einwand Deinerseits und ich bitte die Ungenauigkeit bzw. das nicht fettgedruckte „Und“ zu entschuldigen, aber was macht denn der Käufer, wenn er z.B. einen Corsa GTI oder „Super-Spur-Treu“ oder „Model Cool-Dingenskirchen“ (wobei man das ESP jetzt mal als Deutsche Standardausstattung unterstellt und nicht explizit im KV erwähnt) lt. Kaufvertrag gekauft hat, bei dem aber der Einbau des ESP vergessen wurde (zB weil es ein EU-Reimport ist) ? :wink: In diesem Fall ist das fehlende ESP doch wohl eher ein Mangel und kein Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, oder? :wink:

Gruß vom
Schnabel

Hallo,

Standardausstattung unterstellt und nicht explizit im KV
erwähnt) lt. Kaufvertrag gekauft hat, bei dem aber der Einbau
des ESP vergessen wurde (zB weil es ein EU-Reimport ist) ? :wink:

sofern diese Eigenschaft vom Käufer nicht explizit zugesichert, die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde und der Umstand nicht arglistig verschwiegen wurde, ist das kein Mangel.

In diesem Fall ist das fehlende ESP doch wohl eher ein Mangel
und kein Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, oder? :wink:

Diese Unterscheidung gibt es seit rund 10 Jahren, also seit der Schuldrechtreform nicht mehr (§ 434). Eine fehlende vertraglich vereinbarte Eigenschaft ist ein auch Mangel.

Gruß

S.J.

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