Guten Abend,
angenommen jemand hat einen PKW aus einem EU-Land nach Deutschland importiert und will diesen hier anmelden.
Koennen die deutschen Behoerden die Anerkennung der auslaendischen Fahrzeugpapiere (insbesondere die dort eingetragene Gasanlage) verweigern und auf eine komplette Neuabnahme der Gasanlage bestehen?
M.E. verstoesst diese Praxis gegen EU-Recht, kenne mich aber leider zu wenig damit aus und weiss auch nicht inwieweit die EU-Richtlinien zur gegenseitigen Anerkennung von Kfz-Papieren von Deutschland ratifiziert wurde.
Weiss jemand ob und aufgrund von welchem Gesetz die Anerkennung der auslaendischen Fahrzeugpapiere verweigert werden kann?
Weiss jemand auch noch ob sich diese Situation in der Zukunft aendern koennte?
Gruss und Dank
Desperado