Auto mit EU-Zulassung in D zulassen nicht moeglich

Guten Abend,

angenommen jemand hat einen PKW aus einem EU-Land nach Deutschland importiert und will diesen hier anmelden.

Koennen die deutschen Behoerden die Anerkennung der auslaendischen Fahrzeugpapiere (insbesondere die dort eingetragene Gasanlage) verweigern und auf eine komplette Neuabnahme der Gasanlage bestehen?

M.E. verstoesst diese Praxis gegen EU-Recht, kenne mich aber leider zu wenig damit aus und weiss auch nicht inwieweit die EU-Richtlinien zur gegenseitigen Anerkennung von Kfz-Papieren von Deutschland ratifiziert wurde.

Weiss jemand ob und aufgrund von welchem Gesetz die Anerkennung der auslaendischen Fahrzeugpapiere verweigert werden kann?

Weiss jemand auch noch ob sich diese Situation in der Zukunft aendern koennte?

Gruss und Dank
Desperado

Hallo Desperado,

http://www.kfz-euroimport.de/Zulassung.10.0.html

Die Zulassungspapiere des EU-Landes sind unerheblich, solange das entsprechende COC-Dokument nicht vorliegt und auch die Gasanlage beinhaltet. Dies gilt für einen Neuwagen.

Allerdings wäre die Untersuchung beim TÜV ja nur zum Vorteil des Nutzers [mit Ausnahme der Gebühren].

Gruß
vdmaster

Guten Abend,

angenommen jemand hat einen PKW aus einem EU-Land nach
Deutschland importiert und will diesen hier anmelden.

Was ganz einfach ist!

Man fährt mit dem Wagen zum Tüv oder Dekra,
lässt prüfen, ob es nach den deutschen Vorschriften hier zugelassen werden kann.

Evt. muss man noch einige Dinge umrüsten. z.B. die Lichtanlage.
Möglich natürlich auch die Gasanlage und schon kann man das Fahrzeug hier anmelden.

Man zahlt zwar Gebühren wie auch die Umrüstung.
Allerdings spart man auch einiges, denn viele Fahrzeuge bekommt man im Europäischen Ausland viel preiswerter (z.B. in Belgien) als bei uns in Deutschland.

Kematef

Hallo und Danke fuer die Antworten.

Dass die Zulassung funktioniert weiss ich - aber es kostet eben viel Zeit und Geld und deshalb hat sich Beispielperson D ueberlegt ob es im vereinten Europa nicht anders geht denn m.E. ist es ein erhebliches Hemmnis des freien Warenverkehrs wenn jedes Land eigene nationale Regeln anwenden darf, z.B. braucht man fuer LPG Anlagen in D ein Abgasgutachten und soweit ich weiss braucht man das nirgends anders in Europa.

Weiss jemand evtl. etwas ueber die Gesetzesgrundlage dafuer dass D so einen Sonderweg gehen kann und z.B. das Abgasgutachten fordert?

Kann mir naemlich vorstellen dass die Behoerden solche Dinge einfach so handhaben weil sie es schon immer so gemacht haben aber das Ganze gegen EU-Gesetze ist.

Gruss
Desperado

Weiss jemand auch noch ob sich diese Situation in der Zukunft
aendern koennte?

Den aktuellen Wahlergebnissen kann ich entnehmen, dass die Lage sich eher negativ verändern wird. Der Stammtisch meint ja, die EU bringe nur schlechtes und würde ausschließlich die Krümmung von Gurken regeln und der deutsche Michel müsste all sein Erspartes direkt nach Griechenland überweisen.

Dass durch die fortschreitende Harmonisierung aller Gesetze innerhalb der EU für den Bürger auch eine Vielzahl von ganz praktischen Vorteilen erwachsen, wie z.B. in dem konkreten Fall oder auch bei der Regelung der Handykosten im Ausland, wird ja gerne übersehen.

Vor 20 Jahren war es faktisch unmöglich bzw. unbezahlbar ein KFZ aus einem EU Land in D zuzulassen. Inzwischen, auch Aufgrund der harmonisierten Regeln, ist das keine so große Nummer mehr. Bei Gasanlagen mag das noch etwas komplizierter sein, bei KFZ mit Serienausstattung ist das aber schon fast ein Selbstgänger.

Hallo,

es gilt natürlich erst einmal die Grundregel. dass alles, was nicht durch das EU-Recht geregelt wurde oder diesem widerspricht, der nationalen Gesetzgebung unterliegt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gassystem-Einbaupr%C3%B…

Es ist also erst einmal entscheidend, ob es sich um eine Gasanlage mit EG-Typgenehmigung handelt. Wurde diese nachgerüstet und nicht bereits vom Hersteller verbaut, so müsste der Einbau von einem Sachverständigen überprüft werden.

EU-Rechtsgrundlagen: http://europa.eu/legislation_summaries/internal_mark…

Hier auch Beschwerdewege, falls jemand seine Rechte verletzt sieht.

Gruß
vdmaster

Hallo vdmaster,

hab eingesehen dass es so wohl nichts wird, d.h. ich muss entweder in den saueren Apfel beissen und viele, viele Geldscheine fuer ein paar weniger bunt bedruckte Papierstuecke hergeben oder ein anderes Auto kaufen.

Die EG-Richtlinie hat naemlich eine Ausnahmeklausuel und somit darf die BRD alle moeglichen unsinnigen Gutachten, Untersuchungen… usw. verlangen um den hochgelobten freien Markt fuer Privatleute zu sabotieren.

Gruss
Desperado

Hallo Desperado,

D sabotiert nicht den freien Markt, sondern wendet lediglich auf EU-Importfahrzeuge (sofern „nur“ nachgerüstet) die gleichen nationalen Regelungen an, die auch für in D nachgerüstete Fahrzeuge gelten.

Gruß
vdmaster