Hallo Fachleute,
vor 6 Wochen hatte ich die glorreiche Idee, zwecks Benzinsparen noch einen Kleinwagen für Kurzstrecken anzuschaffen. Habe dann einen 2CV für 900 EU gekauft, weil ich früher immer so gern diese Autos gefahren habe. Optisch OK, 5 Monate TÜV, und technisch nach der Probefahrt auch alles OK.
Nach 50 km flatterten die Vorderräder heftig, also in die Werkstatt, repariert, dann ging am gleichen Tag das Getriebe kaputt, wieder in die Werkstatt, ausgetauscht. Habe ich alles ohne Murren hingenommen, ist schließlich alt und billig gewesen.
Nun hat aber die Werkstatt beim ausgebautem Motor folgendes gesehen: Die Fahrgestellnr ist weggeschliffen und wurde mit einem Plastikstreifen überklebt, in dem die Fahrgestellnr eingestanzt ist, die im Brief steht. Das ganze war gut mit Öl und schwarzem Zeug überpappt, so daß ich es beim Kauf nicht erkennen konnte.
Was kann oder muß ich jetzt tun? Ist der Kauf nichtig? Ich kann das Auto ja weder über den TÜV bringen noch verkaufen.
Wenn ich Rückerstattung verlange, was ist dann mit den Reparaturkosten von 600 EU?
Ich habe das Auto insgesamt ca. 150 km gefahren, es hat ca. 4 Wochen in der Werkstatt verbracht, bis alle Teile beschafft waren.
Sonstige Mängel, die die Werkstatt gefunden hat: Bodenbleche unfachmännisch geschweißt, Rostlöcher im Rahmen mit Klebeband und dicken Unterbodenschutz verschlossen, am Querrahmen Bleche mit Punktschweißung notdürftig angebracht, obwohl dort überhaupt nicht geschweißt werden darf. Ich nehme an, daß diese letzten Dinge Risiko eines Gebrauchtwagenkäufers sind, oder?
Gekauft habe ich von einem Privatmann, per handschriftlichem Vertrag „wie besichtigt und probegefahren“. Ich bin der 9. Besitzer.
Soll ich jetzt den Verkäufer anrufen und fordern, mein Geld wiederzubekommen, oder das ganze besser gleich an den Rechtsanwalt geben?
Was ist, wenn der Verkäufer sagt, er habe nichts von der Fahrgestellnummer gewußt?
Danke für jeden Tip
Dan