Auto mit Kurzzeitkennzeichen zum Schrott?

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Mein Auto ist schon etwas älter und der TÜV ist nun im September abgelaufen. Ich habe dann bei einer Werkstatt angefragt, ob sich denn eine erneute Hauptuntersuchung nochmal lohnt. Die haben das Auto dann hochgenommen und meinten, es müssen sowohl die Bremsen als auch irgendwelche komischen Lager bei der Lenkung und so gewechselt werden. Das ist mir eigentlich zu teuer.
Das Problem daran ist, dass ich es nun verschwitzt habe, meinen Polo rechtzeitig zum Schrottplatz zu fahren. Mein Vermieter meckert schon, weil der jetzt halt die ganze Zeit einen Parkplatz besetzt. Beim Googlen bin ich dann auf https://shop.versicherung-kurzzeitkennzeichen.com gestoßen. Da steht, dass das Kurzzeitkennzeichen auch für Überführungsfahrten gedacht ist. Ist das denn eine Überführung? Und darf ich das auch machen, obwohl ich weiß, dass die Bremsen nicht in Ordnung sind? Er bremst aber noch gut! 

Vielen Dank im Voraus

Christin

Hallo,

ist der Wagen noch angemeldet ? Dann fahre ihn zum Schrott und gut ist. Ob der TÜV abgelaufen ist, spielt für diese letzte Fahrt nun wirklich keine große Rolle.

MfG

Ja, aber ein Bekannter hat mir gesagt, wenn ich damit angehalten werde gibt es großen Ärger, weil wohl die Betriebserlaubnis erlischt oder so?
Vielen Dank schon mal!

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Mein Auto ist schon etwas älter
und der TÜV ist nun im September abgelaufen.

Jetzt haben wir Oktober.

Das Fahrzeug ist noch zugelassen und (bedingt) verkehrssicher?

Dann fahr damit so, wie es ist, zum Schrottplatz.

Falls du an unfreundliche Polizisten gelangst: 15€ Verwarnung
Falls du an freundliche Polizisten gelangst und glaubhaft verischerst, dass das Auto sich gerade auf seinem „letzten Weg“ befindet: 0€ Verwarnung.

Wenn das Fahrzeug NICHT verkehrssicher ist, dann verbietet sich jegliche Fahrt, egal ob mit oder ohne Kennzeichen/Zulassung/Versicherung.

Okay, vielen Dank. Ich wusste nicht, dass die Gesetze da kulant sind. Ich dachte, man darf das Auto nicht mehr bewegen, wenn der TÜV abgelaufen ist. Dann nehme ich das mal in Angriff! :smile:

Hallo,

die Betriebserlaubnis ist dann erloschen, wenn Du den Wagen ohne gültiges Kennzeichen und ohne Versicherungsschutz auf öffentlichen Straßen bewegst, oder Veränderungen daran vorgenommen hast, wie z.B. Tuning, was nicht Bestandteil des Kfz-Herstellers beim in Verkehrbringen des Kfz war.

Solange der Wagen angemeldet ist, darfst Du auch mit abgelaufenem TÜV fahren, das fahren kann Dir niemand verbieten, Du kannst aber ab dem 4. und ab dem 8. Monat dafür mit Verwarnungs,- und Bußgeld belegt werden, WENN die Polzei Dich anhält. Im allerallerallerschlimmsten Fall, kann Dir die Polizei die Weiterfahrt sofort untersagen, wenn sie feststellen, daß der Wagen verkehrsuntauglich ist, zb. pure Glatzköpfe wie Rennwagen als Reifen und Bremsen die absolut auf allen vieren ohne Funktion sind.

Ansonsten sind diese Drohungen des Bekannten nur Panikmache, die ich absolut für Fehl am Platze halte. Die Werkstatt jat dich ja auch wieder fahren lassen, nach dem Check, oder ?

MfG

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Okay, vielen Dank. Ich wusste nicht, dass die Gesetze da
kulant sind. Ich dachte, man darf das Auto nicht mehr bewegen,
wenn der TÜV abgelaufen ist. Dann nehme ich das mal in
Angriff! :smile:

Du darfst das nicht. Du darfst auch nicht 5km/h schneller als erlaubt fahren.
Es wird halt nur mit einem mäßigen Verwarnungsgeld geahndet.

Achtung:
Solltest du erwischt werden, dann hast du natürlich gar nicht gewusst, dass der TÜV abgelaufen ist. Wenn du es nämlich wusstest und absichtlich ohne TÜV gefahren wärest, dann würde sich die Strafe erhöhen wegen „Vorsatz“.

Alles klar? :wink:

Verhökere den Wagen bei E.bay mit Startpreis = Schrottwert und fertig. Wenn du ihn ehr verschrotten lassen willst und der Schrottplatz ist weniger als 50km entfernt, kannst du ihn dahin schleppen lassen ohne Kennzeichen im abgemeldeten Zustand. Beachte aber das du die Zündkabel entfernen musst, da falls du angehalten wirst der blaue Beamte schaut ob du das KFZ so nicht selbst starten kannst :wink: Batterie raus würde auch gehn aber da gehen die Bilnker dann ja nicht :smiley:

Hallo!

Warum versteigerst Du den Wagen nciht bei ebay?
Offenbar läuft er ja noch.
So kannst Du Dir die Fahrt zum Schrottplatz sparen und der Käufer holt den Wagen vor der Haustür ab.

Aber: unbedingt das Auto bei der Zulassungsstelle vorher abmelden!
Man verkauft grundsätzlich keine billigen Autos im angemeldeten Zustand!

Gruß,
M.

für ein noch zugelassenes und versichertes Fahrzeug darf kein Kurzzeitkennzeichen verwendet werden!

Gruß Merger