Auto mit Mangel

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in, ich habe folgendes Problem und weiß nicht wie ich mich verhalten soll.
Ich habe im Mai einen Neuwagen VW Tiguan gekauft.
Nach ca.1700km tritt bei diesem Motor häufig ein hochfrequentes Geräusch beim Gas geben im Bereich von 2.000 bis 3.000 u/min auf. Dieses Quietschen hat seine Ursache wohl in der Magnetkupplung des Kompressors und tritt besonders häufig beim Schalten auf.
Nach Vorstellung meines Autos beim örtlichen VW Händler wurde mir mitgeteilt, dass dies Stand der Technik sei. VW hat die Werkstätten aufgefordert keine Instandsetzung durchzuführen, da an diesem Problem gearbeitet wird. Ein Zeitpunkt zur Abstellung wurde nicht mitgeteilt. Daraufhin habe ich an den VW Vorstand einen Brief mit Termin zur Abstellung des Mangels geschrieben, auf dessen Beantwortung ich noch heute warte. Jetzt meine Frage, welche rechtlichen Mittel kann ich einsetzen um ein Fahrzeug ohne Mangel bzw. die Mängelbeseitigung durchzusetzen.

Für ihre Hilfe bin ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Hoffmann

Hallo!

Nach derzeitigem Rechtsstand, fällt der Mangel in die Gewwährleistung von 6 Monaten (d.h. der Verkäufer muss beweisen, dass bei Übergabe der Wagen in Ordnung war).

Ich würde aufgrund der Tatsache, dass sich VW und auch der Vorstand sturr stellt, einen Anwalt beauftragen.

Grüße,
Jan

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich würde Ihnen raten, sich einen Rechtsanwalt zu nehmen.

MfG

Hallo,

danke fuer die Anfrage. Da ich Ihre Vertragssituation nicht vollstaendig kenne, kann ich Ihnen leider keine 100%-serioese Antwort auf Ihr Problem geben.

In den AGB des Kaufs ist sicherlich eine Regelung über Nachbesserung enthalten. Ihr Vertragspartner ist im übrigen wahrscheinlich der Händler - an diesen müssen Sie sich wenden!

Nach dem was Sie schildern, halte ich es aber fuer geboten, dass Sie einen Fachanwalt in Ihrer Naehe um Rat fragen. Dieser sollte Ihnen eine vernuenftige Erstberatung bieten koennen.

ALLGEMEINER HINWEIS
Bitte haben Sie dafuer Verstaendnis, dass in diesem Forum keine kostenlose umfangreiche Rechtsberatung erfolgen kann. Die hier gegebenen Auskunefte sind deshalb lediglich ueberschlaegig und ohne Kenntnis des genauen Sachverhaltes erteilt. Ein Beratungsvertrag zwischen Ihnen und mir kommt nicht zustande; eine Haftung oder Gewaehrleistung fuer die Richtigkeit der Auskunft oder die Inhalte von Webhinweisen wird ausdruecklich nicht uebernommen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit rate ich Ihnen dringend die Beratung eines geeingneten Rechtsanwalts/Rechtsanwaeltin oder einer zur Rechtsberatung befugten Stelle (z.B. Mieterbund, Verbraucherzentrale, IHK, Berufsverband, Arbeitgeberverband) in Anspruch zu nehmen. Soweit Ihnen die notwendigen finanziellen Mittel hierzu fehlen, steht Ihnen ggfl. Beratungs- oder Prozesskostenhilfe zu. Nähere Auskuenfte hierzu erteilt Ihnen z.B. das zustaendige Amtsgericht oder die Rechtsanwaltskammer in Ihrer Naehe.

Mit freundlichen Gruessen

VOLKER WEISE
Rechtsanwalt
Postfach 2261
Rheindorfer Straße 189
D-40764 Langenfeld
Tel +49.2173.920700
Fax +49.2173.1065459
Mob +49.171.2034972
Mail [email protected]
Web www.weisepartner.de
Blog www.blog-recht.de

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]