Auto mit nicht zugelassenen reifen gekauft

habe ein atto mit nicht zugelassenen reifen gekauft (abe ) , kann man den vertrag rückgängig machen?

habe ein atto mit nicht zugelassenen reifen gekauft (abe ) ,
kann man den vertrag rückgängig machen?

Hallo,

das hängt davon ab, ob du es bei einem Händler oder von einem
Privatmann gekauft hast. Der Händler hat zumindest gewisse
Garantie- und Gewährleistungspflichten, und muss innerhalb
von 12 Monaten bestimmte Schäden ersetzen. Ob dazu allerdings
nicht zugelassene Reifen zählen, ist fraglich. Hier könnte man
einen Händler über die Schiene „erweichen“, dass er eigentlich
die Verantwortung hat, ein verkehrssicheres und - tüchtiges
Auto anzubieten. Bzw. wenn das Auto nicht verkehrssicher und
verkehrstüchtig ist, müsste er darauf hinweisen.
Und ein Auto ohne ABE für die Reifen ist nicht verkehrstüchtig.
Ein Händler wird sich damit rausreden, das habe er nicht gewusst…
Wird also schon hier schwierig!

Noch schwieriger wird es, wenn du das Auto von einer
Privatperson gekauft hast. Eine Privatperson hat keinerlei
Gewährleistungs-Pflichten, da kannst du nur darauf hoffen,
dass du einen kulanten Verkäufer erwischt hast, der das Auto
freiwillig zurücknimmt.
Achtung: Oft „tarnen“ sich gewerbliche Verkäufer als Privat-Personen
und umgehen damit die Gewährleistungspflicht…

Welches Auto ist es denn und welche Reifen sind montiert?
Wenn es kein Exot ist, findet sich sicherlich günstiger Ersatz!

Grüße
Stefan

Naja, das ist so nicht ganz richtig. Je nachdem wie der Vertrag zwischen den beiden ausgesehen hat, kann sowohl der Händler die Gewährleistung völlig ausschliessen (Stichwort Teileträger) oder der Privatmann voll in die Gewährleistung eintreten müssen, wenn er sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat.

In diesem Fall ist zu prüfen ob der Kaufvertrag direkt oder mittelbar die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeugs impliziert, sprich: steht da z.B. „mit einem Jahr TÜV“ muss man als Laie und Käufer davon ausgehen, dass das Auto auch so zugelassen werden kann, wie es verkauft wurde.
Verkauft ein Privatmann dieses Auto „wie gesehen“ und als defekt unter Ausschluss der Gewährleistung, muss jeder davon ausgehen, dass dieses Fahrzeug auch tatsächlich defekt ist und unter Umständen dadurch auch nicht zulassungsfähig.
Gruß

Hermann

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