Hi zusammen.
mich würde mal folgende Sache interessieren , da sich die Sache in meinem Umfeld zuträgt ( bin damit aber nicht direkt involviert , nur interessiert )
Eine Junge Frau , Ausländerin aus einem nicht EU Staat , hatte einen Arbeitsplatz in der Schweiz , hatte dort eine Arbeitserlaubniss ( begrenzter Zeitraum ) und hat jetzt zu dem deutschen Schwester Unternehmen gewechselt .
hat jetzt in Deutschland eine Arbeitserlaubniss und eine kleine Mietwohnung .
Das Auto das Sie aus der Schweiz mitgebracht hat , lief die ganze zeit noch mit einer Zulassung aus Genf , was sicherlich nicht richtig war .
Dieses Auto will sie jetzt in Deutschland verkaufen und einen anderen gut gebrauchten Wagen kaufen.
wenn ich mich da nicht so 100% mit Aufenthaltsgenehmigungen , Arbeitserlaubnissen ausgedrückt habe , so ist es so , weil ich mich damit nicht so gut auskenne und es für das was ich wissen will , nicht von so grosser Relevanz ist , das ich das richtig weiss .
Fakt ist , das weiss ich , sie hat einen Arbeitsvertrag für 5 Jahre .
aber ich komme von der Frage ab.
Kann der Schweizer Wagen hier verkauft und abgemeldet werden , kann sie hier einen anderen Wagen an ihrem deutschen Wohnsitz anmelden ( das wäre dann ein Kennzeichen mit DA )
Toni
Generell ist dies sicherlich irgendwie möglich… allerdings muss ie sich bewusst sein, dass sie mit der Abmeldung in der Schweiz und der Anmeldung in Deutschland möglicherweise einen „Importvorgang“ auslöst der Zoll und Einfuhrumsatzsteuer auslöst.
Hallo,
das private Auto gehört zum Übersiedlungsgut und kann, wenn alle Bedingungen dafür (insbesondere muß man es dann auch mindestens 12 Monate weiter selbst nutzen) erfüllt sind, abgabenfrei eingeführt werden http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f0_…
Ohne die Details in der Schweiz zu kennen, wäre der korrekte Weg vermutlich gewesen sich etwas vergleichbares wie Ausfuhrkennzeichen zu besorgen und das Auto dann hier anzumelden. So wie geschildert ist es wahrscheinlich (KfZ-)Steuerhinterziehung nebst einigen anderen Ordnungswidrigkeiten.
Cu Rene
Hi
um eine konkretere Antwort zu bekommen , muss ich wohl doch etwas detailierter werden.
In dem Falle geht es um einen roten Sportwagen , den man in Genf wohl zum täglichen Strassenbild zählen könnte , aber in Deutschland auffällt wie eine lila Kuh , Neid und Missgunst auslöst und aus dem Grund verkauft werden soll.
Die junge Dame ist seit ungefähr März 2011 in Deutschland , nutzte den Wagen anfangs gelegentlich und in den letzten Wochen gar nicht mehr , weil sie mit einer gewissen Regelmässigkeit „von der Seite angemacht“ wurde .
Also der Wagen ist seit rund 2 Jahren im Besitz von der Dame und seit ungefähr 3 Monaten in Deutschland und soll jetzt in Zahlung gehen.
( Das Auto ist 6 Jahre alt )
Sie will zwar wieder einen Sportwagen haben , aber einen Wagen der alltäglicher im Deutschen Strassenbild zu sehen ist , z.b. ein Ingolstädtter TT oder ein Stuttgarter SLK
kann der Wagen so denn überhaupt in Deutschland verkauft werden , oder ist sie mehr oder weniger gezwungen den Wagen nach Genf zu bringen und ihn dort als Kommisionsware anzubieten.
( der Wertverlust steht hier nicht im Vordergrund , der dürfte bei dem Modell in Deutschland imens sein )
Toni
Wie gesagt… gehen tut es. Es wird nur mit Extrakosten verbuden sein, da Sie den Wagen wohl erst mal ummelden muss und dann aufgrund der zu geringen Haltedauer in D die Einfuhrumsatzsteuer von 19% fällig wid (eventuell noch Zollgebühren) - die Schweizerumsatzsteuer von 8,6% kann sie sich von den Schweizern erstatten lassen.
Ich würde mich für den geplanten Vorgang beim Zoll in D, bzw. auch beim Eidgenössischen Zolldepartment informieren was ich berücksichtigen muss.