Auto nach Inspektion immernoch defekt - Rechnung?

Guten Tag wertes Forum

Kurzfassung:

Pkw hat Defekt, daraufhin in Werkstatt ohne Vereinbarungen vorher. 600€ Rechnung und Schaden ist immernoch vorhanden.

Langfassung:

Folgendes belastet mich und meine Freundin sehr.
Unser Auto (1998 Astra Caravan 1,6Liter 16V) fuhr seit nunmehr 12 Jahren anstandslos. Letzte Woche, am 18. November, bin ich von Dresden nach Chemnitz gefahren. Als ich nach der Abfahrt auf die Bundesstraße fahren wollte und beschleunigte hatte der Motor aussetzter im Drehzahlbereich zwischen 1000 und 2000 r/min. Bei konstantem Fahren war alles ok. Abend Heim, bei warmen Motor wieder ruckeln auch bei höheren Drehzahlen, also sachte gefahren.
Am Freitag den 19. november also in die Werkstatt (Inspektion stand eh an), Werkstatt ist ein Ford Vertragsautohaus, und mit dem Werkstattmeister (guter Bekannter) abgesprochen, dass ein Fehler vorliegt …
Kein Vertrag im vorhinein unterschrieben oder Kostenvoranschlag.
Freitag 26. November wurde Auto von Bekannten (Kfz-meister) vor das Haus meiner Eltern gestellt und meine Freundin fuhr am nächsten Morgen (27. Nov) damit 6 Kilometer nach Hause.
Mittag am 27. Nov rief sie dan an und berichtete von einem rythmischen klackern aus dem Motorraum.
Ich hingefahren Wagen angesehen.

Probefahrt gemacht:

  • Klackern immer bei Lastzustand
  • aussetzten wie oben beschrieben ist immernoch da

Fragen:

  • gibt es eine gesetzliche Regelung bezüglich der Reparatur - Gewährleistung …

  • muss ich die Rechnung bezahlen bevor nicht der Schaden behoben ist

  • hat jemand eine Ahnung was für ein Defekt da sein kann

  • WAS HAB ICH FÜR RECHTE SOLLTE SICH EIN GROSSER SCHADEN EINSTELLEN???

Werkstattrechnung: 600€

  • Steuerriemen gewechselt
  • Zahnriemen gewechselt
  • Wasserpumpe gewechselt
  • Öl gewechselt
  • Kleinkrahm
  • 200€ Arbeitslohn
  • 100€ Märchensteuer

Hallo,
die Frage ist sehr schwer bis gar nicht zu beantworten, da die Umstände zu komplex sind.

Natürlich hat man auf Reparaturen und auch auf eventuelle Folgeschäden Garantie, aber die Reparatur muss natürlich mit dem Schaden in Verbindung stehen.

D.h. wenn der Zahnriemen gewechselt wurde, und anschließend der Anlasser seinen Geist aufgibt, dann hat das nur nichts miteinander zu tun, sondern die Werkstatt hat auch keine Schuld daran.

Andererseits: Wurde durch das falsche auflegen eines neuen Steuerriemens ein kapitaler Motorschaden verursacht, dann muss die Werkstatt natürlich haften.

Wenn der Werkstattmeister ein guter Bekannter ist, dann ist es doch naheliegend, das man mit dem zuerst einmal darüber spricht…?

Auch das „Klackern“ ist aus der Ferne nicht zu diagnostizieren. Wenn das Geräusch drehzahlabhängig ist, dann k ö n n t e es sich um einen Schaden im Bereich Nockenwelle, Stößel, Ventile handeln. Das sollte ein Fachmann aber nach dem Anhören feststellen können.

Leistungsverlust, unrunder Lauf, ect. könnten auch auf ein fehlerhaftes auflegen des Steuerriemens deuten (da reicht es, den Riemen nur einen Zahn versetzt aufzulegen), aber das kann ich von hier aus nicht beurteilen.

In der Regel ist es am Besten, immer GLEICH nach der Reparatur mit der Werkstatt zu reden, damit ein Zusammenhang erkannt werden kann. Bei einer guten Werkstatt wird man sich des Problems sofort annehmen, zumal der Wagen gerade aus der Werkstatt gekommen ist.

Kleiner Tip dazu: Mit Freundlichkeit kommt man immer am weitesten. Wenn man aufgeregt schimpfend in die Werkstatt kommt, hat man da meistens schon verschissen.

Unfreundlich kann man immer noch werden, wenn man feststellt, das man verarscht werden soll :smile:

Gruss

Hallo

ich würde mich an die KFZ Innung wenden die
haben eine Schiedsstelle die werden Ihnen in
jede Form helfen.
mfg J.Jakopin