Auto nach Verkauf angeblich defekt

Hallo,

ich habe folgendes „Problem“.
Ich habe letzten Monat meinen Polo an einen Händler verkauft. Natürlich mit Kaufvertrag und allem drum und dran. Ich habe den Wagen angemeldet übergeben. Der Käufer versicherte mir, den Wagen am nächsten Werktag direkt abmelden zu lassen.

Ich rief sofort meine Versicherung an, damit die im Falle schon mal bescheid wissen.

Nach 1 Wochen rief ich vorsichtshalber die Zulassungsstelle an, ob der Wagen schon abgemeldet sei. Fehlanzeige.
Ich rief bei dem Käufer an. Dieser gab mir zu verstehen, dass das Getriebe defekt sei. beim rückwärtsgang würde es immer klackern. Wir müssten noch mal über den Preis reden oder ich müsse den Wagen wieder zurücknehmen.

Als ich den Wagen das Letzte mal gefahren bin, war da nichts zu hören. Auch nicht, als ich rückwärts beim HÄndler vom Hof fahren musste, weil dort jemand mti einem Wagen probe fahren wollte. Es war nichts zu hören. Der Händler stand auch direkt neben mir.

Nun habe ich letzte woche den Kaufvertrag an die Zulassungsstelle gefaxt. Mein anruf bei der Zulassungsstele heute ergab, dass der Wagen noch immer nicht abgemeldet sei. Also rief ich erneut beim Händler an.
Dieser behauptet weiter, dass der Wagen einen getriebeschaden hat, wovon ich hätte wissen müssen. Er sei kaum mit dem wagen gefahren, nur zur probe und er hat seine zeugen, dass das Geräusch dort schon zu hören sei.

Wie kann ich nun weiter vorgehen? Habe ich von seiten des Händlers irgendwas zu befürchten? ich weiß nur, dass der Wagen keine komischen Geräusche von sich gegeben hat.

Ich danke für eure Hilfe.

LG ICH

Hallo Fragensteller11,

manche lernen es nie,es wird nie ein Auto angmeldet Verkauft,

auch nicht an deine Oma.

Da Gurken jetzt Hans und Franz mit rum,und das alles auf deinen Namen.

Gott sei Dank hast du einen Kaufvertrag.
Du kannst einfach nur abwarten bis er ihn abmeldet.

Gruß
Mücke

Hallo Fragensteller
Zunächst solltest du deine Rechtsfrage im geeigneten Rechtsbrett einstellen.
Dann gilt: Verkauft ist verkauft, was der Käufer nach dem Erwerb damit macht, ist nicht deine Sache. Du solltest nur Sorge tragen, dass dei Mühle abgemeldet wird.
Gruß
Rochus

Ok, dass er abgemeldet wird, da bin ich ja grad bei. Die zulassungsstelle hat schon alles in die Wege geleitet.

Also nohc mal werde ich einen Wagen nicht angemeldet verkaufen. Das ist mir schon mal passiert, allerdings an Privat und ich war im glauben, dass es bei einem Händler anders sei.

Na gut, solange er da jetzt nichts rückgängig machen kann oder so, wegen des angeblichen getriebeschadens bin ich ja schon mal beruhigt.

Ergo abwarten und Tee trinken :frowning:

Hi

Wenn der Käufer ein Händler , der Verkäufer privat ist , und der Verkäufer sein Geld hat , der Wagen jetzt endgültig ( Zwangs ) abgemeldet wurde , drehe dich um und gehe deinen Weg.

Er kann Mahnungen , Drohbriefe usw schreiben , wenn er Zeit und Druckerpatronen zu viel hat , letztendlich kippt er als Händler hinten herunter , wenn er nicht Beweislastig nachweisen kann , das der Mangel bekannt war und man es Absichtlich verschwiegen hat .

und das wird er nicht packen .

gruss

Toni

Das ist schon echt dreist, grade von einem Händler, den man als Laie mit Fachmann gleichsetzt, sollte man anderes erwarten können.

Die Verkaufsbeziehungen zwischen Privat-Privat / Privat-Gewerbe / Gewerbe-Gewerbe und die sich daraus ergebenden Pflichten sind klar geregelt, hab das Papier grad nicht zur Hand, liegt hier aber irgendwo rum.