Auto nach Verkauf nicht umgemeldet

Hallo Experten!

Ich habe ein Auto verkauft und der Käufer hat es, anders als im Vertrag festegelegt, nach einer Woche nicht umgemeldet. Besser gesagt hat er den Wagen bis heute nicht ungemeldet. Dies habe ich meiner Versicherung mitgeteilt und diese kümmert sich darum. Allerdings wurden die Kosten der Versicherung des Autos nun mir angelastet und meine Frage ist, ob ich diese von der Versicherung zurück fordern kann, oder ob das nur in einer Privatforderung an den Käufer des Fahrzeuges möglich ist.
Die Versicherung behauptet, dass es nicht möglich ist das Geld von ihr zu bekommen. Aber das würde ich naatürlich auch erstmal behaupten. Mir wäre es natürlich um einiges lieber das Geld schnell und direkt von der Versicherung zu bekommen.

Liebe Grüße
Tenshi

Hallo,

klarer Fall. Sich auf das Ummelden durch den Käufer zu verlassen ist sehr gefährlich und kann teuer werden.

Das Ummelden sollte immer durch den Verkäufer vorher erfolgen. Ansonsten steht der Verkäufer für den Schaden gerade.

Also leider nix zu machen.

Gruss MArio

Hallo,

meines Wissens hat die Versicherung Recht. Die Rückzahlung des bereits bezahlten Beitrags erfolgt erst zu dem Datum der Ab- bzw. Ummeldung.

Gruß,
Micha

Hallo,

meiner Meinung nach…sollten Sie…die zusaetzlich
entstanden Kosten dem Kauefer in Rechnung stellen,
ganz offiziell!

Eine rechtliche Handhabe besteht nicht!

Aber, dies weiß die Gegenseite nicht, also ganz
selbstsicher eine Rechnung ohne MWST ausstellen
und per Einschreiben an den Kaeufer senden mit
der Bitte um Begleich innerhalb von 14 Tagen.

Ihnen alles Gute
Gruss

Hallo, Tenshi, die Versicherung räumt bis zwei Wochen als Zeitraum ein, der für die Ummeldung nötig ist, Darüber hinaus wirst Du Dich beim Käufer für die Differenz des Beitrages melden, Macht dies nicht, melde es mit dem Kaufvertrag der Zulassungsstelle.

sorry keine Ahnung

Hallo Experten!

Hallo!

Ich habe ein Auto verkauft und der Käufer hat es, anders als
im Vertrag festegelegt, nach einer Woche nicht umgemeldet.
Besser gesagt hat er den Wagen bis heute nicht ungemeldet.
Dies habe ich meiner Versicherung mitgeteilt und diese kümmert
sich darum. Allerdings wurden die Kosten der Versicherung des
Autos nun mir angelastet und meine Frage ist, ob ich diese von
der Versicherung zurück fordern kann, oder ob das nur in einer
Privatforderung an den Käufer des Fahrzeuges möglich ist.

Grundsätzlich ist es so, dass die Versicherung auf den Käufer der Sache übergeht. Deshalb sollte man niemals ein angemeldetes Fahrzeug verkaufen. Aber nun ist es nunmal falsch gemacht worden - es stellt sich also die Frage, wer für die Kosten aufkommt. Hier ist die Regelung gesetzlich geregelt (nachzulesen unter § 95 VVG): Der Veräußerer und der Erwerber haften für die Prämie, die auf die zur Zeit des Eintrittes des Erwerbers laufende Versicherungsperiode entfällt, als Gesamtschuldner.

Die Versicherung behauptet, dass es nicht möglich ist das Geld
von ihr zu bekommen. Aber das würde ich naatürlich auch
erstmal behaupten. Mir wäre es natürlich um einiges lieber das
Geld schnell und direkt von der Versicherung zu bekommen.

Ist die Prämie bereits bezahlt, so gibt es seitens der Versicherung keinen Anlass die Prämie an den Vorbesitzer zu erstatten. Ganz im Gegenteil: Dieser ist kein Versicherungsnehmer mehr und hat somit auch keinerlei Ansprüche mehr.

Den Weg über die Versicherung kann man sich insofern sparen. Die einzige Chance die der Verkäufer nun hat ist der Kaufvertrag. Sofern hierin geregelt ist, dass der Käufer das Fahrzeug ummelden muss, verhält er sich Vertragswidrig und muss ggf. für die hierdurch entstehenden Kosten aufkommen. Daher: Brief schreiben und dem Käufer eine Frist setzen bis wann er das Fahrzeug ab- bzw. umgemeldet haben muss. Außerdem darauf hinweisen, dass man juristische Wege gegen ihn einleiten wird, wenn er die Frist verstreichen lässt und hierdurch entstehende Kosten selbstredend zu seinen Lasten gehen.

Stellt er sich dann immernoch quer: Zum Anwalt gehen und Klage einreichen.

Liebe Grüße
Tenshi

Gruß Knipser

Hallo und besten Dank für die Anfrage.

Leider kann Ihnen hier wohl nur ein Rechtsanwalt helfen.

Besten Dank

Stephan Brückner

Hallo,
wenn Du ein angemeldetes Auto verkaufts haftest Du solange als Halter bis es umgemeldet ist, also eigenes Risiko. Die Versicherung haftet auch solange das KFZ auf deienm Namen zugelassen ist. Für Schäden durch Rückstufung, Versicherungsbeiträge und Steuern kannst den Käufer haftbar machen, Viel Erfolg dabei!!!Deshalb immer nur abgemeldet verkaufen - So erspart man sich viel Ärger.
MFG febud

Solange das Fahrzeug nicht umgemeldet ist, gehen die Kosten auf Dein Konto. Mit dem Nachbesitzer hat Deine Versicherung gar nichts zu tun.Du solltest Dich sehr schnell darum kümmern, denn wenn der neue Besitzer einen Unfall hat, geht das zu Lasten Deiner Schadenfreiheitsrabatte.
Viele Grüße

Julius Jordan

Hier hat wohl die Versicherung recht. Woher soll sie wissen, dass das Auto verkauft worden ist. Sie geht von berechtigter Nutzung aus. Deshalb bitte immer den Tag und die Zeit aufschreiben und unverzüglich der eigenen Versicherung melden. Tips bekommt mann auch von der Zulassungsstelle. Bos gut, dass kein Schaden passiert ist.

Hallo Tenshi,

Erstens: man verkauft kein angemeldetes Auto. Warum? Du erlebst es gerade selbst. Schmarotzer sind überall unterwegs.
Zweitens: Solange Du Halter eines KFZ bist, bist Du auch dafür verantwortlich, einschließlich der Versicherung. Bei Vorlage des Kaufvertrages dürfte sich allerdings die Versicherung nicht quer stellen und die Versicherung zum Verkaufsdatum abrechnen.
MfG
r.-a.

Hallo Tenshi,

das ist eine juristische Frage und keine Versicherungstechnische. Daher empf. ich, einen Juristen zu befragen.

Ich bin der Meinung, dass der Käufer zum Schadenersatz verpflichtet ist, wenn er sich nicht an Absprachen aus dem Kaufvertrag hält.

VG Jens