Hallo Experten!
Hallo!
Ich habe ein Auto verkauft und der Käufer hat es, anders als
im Vertrag festegelegt, nach einer Woche nicht umgemeldet.
Besser gesagt hat er den Wagen bis heute nicht ungemeldet.
Dies habe ich meiner Versicherung mitgeteilt und diese kümmert
sich darum. Allerdings wurden die Kosten der Versicherung des
Autos nun mir angelastet und meine Frage ist, ob ich diese von
der Versicherung zurück fordern kann, oder ob das nur in einer
Privatforderung an den Käufer des Fahrzeuges möglich ist.
Grundsätzlich ist es so, dass die Versicherung auf den Käufer der Sache übergeht. Deshalb sollte man niemals ein angemeldetes Fahrzeug verkaufen. Aber nun ist es nunmal falsch gemacht worden - es stellt sich also die Frage, wer für die Kosten aufkommt. Hier ist die Regelung gesetzlich geregelt (nachzulesen unter § 95 VVG): Der Veräußerer und der Erwerber haften für die Prämie, die auf die zur Zeit des Eintrittes des Erwerbers laufende Versicherungsperiode entfällt, als Gesamtschuldner.
Die Versicherung behauptet, dass es nicht möglich ist das Geld
von ihr zu bekommen. Aber das würde ich naatürlich auch
erstmal behaupten. Mir wäre es natürlich um einiges lieber das
Geld schnell und direkt von der Versicherung zu bekommen.
Ist die Prämie bereits bezahlt, so gibt es seitens der Versicherung keinen Anlass die Prämie an den Vorbesitzer zu erstatten. Ganz im Gegenteil: Dieser ist kein Versicherungsnehmer mehr und hat somit auch keinerlei Ansprüche mehr.
Den Weg über die Versicherung kann man sich insofern sparen. Die einzige Chance die der Verkäufer nun hat ist der Kaufvertrag. Sofern hierin geregelt ist, dass der Käufer das Fahrzeug ummelden muss, verhält er sich Vertragswidrig und muss ggf. für die hierdurch entstehenden Kosten aufkommen. Daher: Brief schreiben und dem Käufer eine Frist setzen bis wann er das Fahrzeug ab- bzw. umgemeldet haben muss. Außerdem darauf hinweisen, dass man juristische Wege gegen ihn einleiten wird, wenn er die Frist verstreichen lässt und hierdurch entstehende Kosten selbstredend zu seinen Lasten gehen.
Stellt er sich dann immernoch quer: Zum Anwalt gehen und Klage einreichen.
Liebe Grüße
Tenshi
Gruß Knipser