Hallo zusammen,
ich habe ein Autohandels gewerbe in 2007 eröffnet mit der Hoffnung damit Geld zu machen.
In 2007 kaufte ich 2 Fahrzeuge in Spanien für je 8000 Netto, obwohl ich die USt. nicht ausweisen darf, da ich ein Kleingewerbe mit 19§ Beschränkung habe.
Jetzt 2011 verlangt das FA die Mehrwertsteuer von 19% von mir als Nachzahlung.
Auto 1 + 2 = 16.000€ (3040 € nachzahlung + Zinsen für die Jahre 2007 - 2011 = inges. ca. 3600 €)
Ich habe bei der Enkommenssteuererklärung 2007 alle Rechnungen mitgeschickt und die haben es auch abgenickt.
2007 habe ich das eine Auto für 8500 € verkauft und das andere habe ich wegen hohem Verlust ins Privatvermögen überführt und mit 3000 Einnahmen beim Gewerbe angegeben. (Marktpreis des Fahrzeugs)
Jetzt habe ich Bedenken wegen der Zinsen, da das Finanzamt es versäumt hat, bzw. an der Stelle nicht richtig geprüft hat.
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Frage: Darf es in diesem Zusammenhang Zinsen verlangen
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Frage: Wieso muss ich das nachzahlen? Ich würde doch normalerweise diese „Vorsteuer“ vom Finanzamt bekommen und müsste nur für die beiden verkauften Fahrzeuge (8500 + 3000 = 11500) die 19% zahlen.
Ich bin da echt Hilflos und mein Steuerberater ist im Urlaub.
Kann mir da jemand paar Antworten geben?
Ich wäre euch sehr dankbar.