Auto nicht versichert - wer haftet

Hallo !
Meinem Vater ist jemand ins Auto gefahren, im nachhinein stellte sich heraus, das das Auto des Unfallverursachers nicht vers. ist !(Wußte gar nicht das das geht ?!) Wer bezahlt nun den Schaden ?
DANKE für Eure Antwort !

Ich bin ja nun kein ausgemachter Experte was Versicherungen angeht aber für den Schaden haftet m.E. auf jeden Fall der Fahrzeughalter. Ob der nun versichert ist oder nicht spielt dabei keine Rolle. Natürlich ist er verpflichtet, das Fahrzeug zu versichern, aber wenn er dies nicht tut ändert das nichts an seiner Haftung. Falls der Halter nicht der Fahrer war, kann der Halter natürlich auch versuchen, das Geld vom Fahrer zurück zu bekommen, aber das ist nicht mehr dein Problem.
Gruß
Kai

Hallo !

Ich bin natürlich kein Experte, aber so viel wie ich weis ist es wirklich nicht möglich ein Auto ohne Versicherungsnachweis anzumelden bzw. zuzulassen. Wenn also diese Person ilegal gefahren ist würde in diesem Fall die Privatperson haftbar gemacht werden. Aber ich denke das regelt die Versichering deines Vaters. Behalte mich auf dem Laufenden, denn interessiert mich auch.

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ich bin kein Jurist, aber mein Verstand sagt mir, dass Zunächst der Unfallverursacher persönlich den Schaden begleichen muss. Sollte der kein Geld haben (insolvent sein)könnte Dein Vater auf dem Schaden sitzen bleiben. Auch in Deutschland gibt es das alllgemeine Lebensrisiko. Vielleicht zahlt dann seine eigene Versicherung??? Am besten er informiert seine eigene versicherung und konsultiert einen Anwalt. Ein Beratungsgespräch dürfte nicht so teuer sein.

Wie gesagt, ich bin kein Jurist und kann hier nur meine gefühlte Lebenserfahrung weitergeben.

Gruß

Labrado 47

Ich habe noch was gefunden:

Man mag es kaum glauben: Experten schätzen, daß auf unseren Straßen rund 100 000 Fahrzeuge ohne jegliche Versicherung unterwegs sind. Wer aber haftet, wenn der Fahrer eines solchen Autos einen Unfall verschuldet? Dazu Alois Schnitzer, Experte der HUK-Coburg Versicherung: "Der Unfallverursacher haftet, und zwar mit seinem gesamten Privatvermögen - ebenso der Halter, der sein Fahrzeug einem anderen überlassen hat. Deshalb ist es kaum zu verstehen, daß sich immer wieder Leute einem solchen Risiko aussetzen, indem sie beispielsweise die Versicherungsprämie nicht rechtzeitig bezahlen. War eine bereits fällige Prämie nicht bezahlt, ist die Versicherung nämlich von jeder Leistung befreit.

Unfallopfer sollen allerdings nicht darunter leiden. Ist beim Unfallverursacher finanziell nichts zu holen und kann der Geschädigte seinen Schaden nicht anderweitig (Kasko-Versicherung) ersetzt bekommen, kann er sich an die Verkehrsopferhilfe am Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg, wenden. Dieser von allen Autoversicherungen getragene Verein ersetzt den Schaden so, als wäre der Verursacher mit der Mindestdeckungssumme versichert.

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Da hilft nur eine Strafanzeige gegen den Fahrzeughalter. Dieser muss für den Schaden aufkommen.
Die Höhe stellt ein Gutachter fest, der dann vor Gericht aussagt.
viel Erfolg
carlossy

Da hilft nur eine Strafanzeige gegen den Fahrzeughalter. Dieser muss für den Schaden aufkommen.
Die Höhe stellt ein Gutachter fest, der dann vor Gericht aussagt.
viel Erfolg
carlossy

Die KFZ-Haftpflicht-Versicherung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Wenn jemand ohne Versicherung ein Auto fährt, bedeutet dass dieses Auto nicht zugelassen ist. Der Fahrer machtsich also hiermit strafbar. Er haftet persönlich mit seinem gesamten Hab und Gut, also den Fahrer unbedingt anzeigen.
Ist bei demjenigen nichts zu holen, sieht es schlecht aus. Ich würde mich an die Versicherung des Vaters wenden, vieleicht reguliert sie den Schaden und nimmt den Verursacher dann selbst in die Haftung

Viel Glück
Klaus

DANKE !!!Das werden wir wohl machen ! Schaden liegt bei 4000.- € !

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Hallo
Wie sie schon sagen normaler weise ist es in
Deutschland nicht möglich ein Fahrzeug an zu melden
ohne eine vorhandene Haftpflichtversicherung. In so
einen Fall ist die Rechtslage nicht eindeutig. Ich
würde Grundsätzlich, wenn vorhanden, die
Verkehrsrechtsschutz, hin zu ziehen. Wurde denn bei dem
Unfall die Polizei gerufen. Damit erst einmal klar
geregelt wurde wer Schuld hat? Man kann sich auch an
die Privathaftpflicht des Unfallgegners wenden und den
Fall schildern. Denn diese Reguliert auch Schäden die
man jemanden anders zu führt. Aber wie gesagt, das
beste ist die Rechtsschutz in so einem Fall denn, der
Unfallgegner handelte Ordnungswidrig, weil er ein
Fahrzeug führte ohne gültige Versicherung. Noch eine
Frage ist der Fahrer auch der Halter des KFZ?

Hab ich noch vergessen:

Man kann sich auch mal an die zuständige
Zulassungsstelle wenden. Die müssten auch die Daten der
Versicherung bei der Zulassung gespeichert haben. Ich
glaube die Versicherungen müssen der Zulassungsstelle
auch die Kündigung oder Änderung der Versicherung
melden. Vielleicht bekommt man so noch weitere Infos.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Bodack

Polizei war da,hat den Unfall aufgenommen und er Fahrer ist auch der Halter !

Also ich würde jetzt mal bei der Zulassungsstelle
nachfragen. Denn das Fahrzeug muss ja irgend wie
zugelassen wurden sein.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Bodack

Hi,
erstmal danke für die Antwort, aber leider ist es nicht so einfach !
Wir haben nun auch schon einen Anwalt eingeschaltet, da die Versicherung der Zulassungsstelle gemeldet hat, das Sie das Auto stilllegen sollen. Daraufhin hat die Zul.stelle die Polizei gebeten die Schilder einzuziehen. Die hat aber seit 10/2009! den Fahrer/Halter nicht angetroffen, dann wurde das Auto zur Fahndung ausgeschrieben. Immer noch nichts! Auto und Fahrer/Halter fahren munter weiter, bis Feb. 2010 !!!(Unfall) Ohne Versicherung ! Für mich unverständlich !!! Selbst bei dem Unfall wurde die Polizei gerufen und denen ist immer noch nicht in den Sinn gekommen das es sich um ein Fahrzeug handelt, was zu Fahndung ausgeschrieben war !!! Unglaublich, ist wirklich wie im Krimi ! Naja, mal abwarten wie das ausgeht!!! Werde hier dann noch mal informieren.

Alles klar, dann kann in diesem Fall wirklich nur noch der
Anwalt helfen. Ich wünsche viel glück

Mit freundlichen Grüßen

Michael Bodack